Anmeldung Wahlsichtwerbung für die Bundestagswahl im Zeitraum der Wahlkampfzeit

Die Wahlsichtwerbung in der Stadt Großenhain erfolgt gemäß der Sondernutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Großenhain vom 14. Dezember 2011, veröffentlicht im Großenhainer Amtsblatt am 17. Januar 2012, Nr. 1/2012 geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Sondernutzungs- und Gebührensatzung vom 21. März 2013, veröffentlicht im Großenhainer Amtsblatt am 16. April 2013, Nr. 7/2013. Die Wahlsichtwerbung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde und ist im Zeitraum der Wahlkampfzeit zulässig. Die Wahlkampfzeit beginnt frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag und endet mit diesem.

Anträge zur Plakatierung/Wahlsichtwerbung für die Bundestagswahl am 24. September 2017 sind bis zum 26. Juli 2017 im Geschäftsbereich Stadtkultur und Ordnung einzureichen. Eine spätere Antragsabgabe kann nicht berücksichtigt werden, da die Aufteilung der vorhandenen Plakatierungsflächen unverzüglich nach Abgabeschluss (26. Juli 2017) vorgenommen wird. Mit der Plakatierung/Wahlsichtwerbung kann nach erfolgter Genehmigung ab dem 10. August 2017 begonnen werden. Entsprechend des Bescheides der Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes sind die Auflagen für die Wahlsichtwerbung einzuhalten.

 

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