Bildung eines Gemeindewahlausschusses

Das Foto zeigt einen beliebigen Wahlzettel. Zu sehen sind die Felder für eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Für die am Sonntag, 09. Juni 2024, stattfindenden Kommunalwahlen ist gemäß Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dem Gemeinde-wahlausschuss obliegt die Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.
 
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern. Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer in gleicher Zahl wählt der Stadtrat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Bei der Wahl der Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden.
 
Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und die Stellvertreter der Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge bei diesen Wahlen dürfen dem Gemeindewahlausschuss nicht angehören.
 
Interessierte, insbesondere Vertreter der Parteien und Wählervereinigungen, werden aufgerufen, bis zum 10. November 2023 ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes formlos schriftlich oder persönlich im Sachgebiet Innere Verwaltung, Meldeamt und Wahlen der Stadtverwaltung Großenhain, Hauptmarkt 1 in 01558 Großenhain zu erklären.

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