Großenhain Zentrum - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren incl. Verfügungsfonds (SOP/LZP)

1. Auf Grundlage von Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung (RL StBauE) vom
    07. März 2022 wird eine pauschale Förderung der Instandsetzung oder Modernisierung von Dach
    und Fassade an Gebäuden, inkl. der grundstücksbezogenen Außenanlagen, im Fördergebiet "Großenhain
    Zentrum" in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben festgelegt (Nr. BV 111/2018 SR).

2. Die Förderpauschale wird maximal für folgende Kostengruppen nach DIN 276, Ausgabe Dezember 2018,
    gewährt:
                               320 – Gründung,

330 – Außenwände,

360 – Dächer,

390 – sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen,

490 – sonstige Maßnahmen für technische Anlagen,

510 – Geländeflächen,

530 – Baukonstruktion in Außenanlagen mit Ausnahme d. Kostengruppe 536 bis 539,

551 – allgemeine Einbauten (z. B. Fahrradständer, Pflanzbehälter, Abfallbehälter),

561 – allgemeine Einbauten (z. B. Fahrradständer, Pflanzbehälter, Abfallbehälter),

590 – sonstige Außenanlagen,

730 – Architekten- und Ingenieurleistungen.

3. Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, dass die Stadt vor Baubeginn einen              Weiterleitungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen hat, in dem sich der Grund-                           stückseigentümer zur Durchführung der nach Ziffer 2 genannten Modernisierungs- und Instand-                         setzungsmaßnahmen verpflichtet hat.
    Der Weiterleitungsvertrag bedarf der Schriftform und ist auf der Grundlage der RL StBauE vom                            07. März 2022 zu schließen und umzusetzen.

4. Formlose Anträge für den Abschluss eines Weiterleitungsvertrages sind schriftlich bei der Stadtverwaltung      Großenhain einzureichen.
    Daraufhin wird der Grundstückseigentümer von der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger zur                   gemeinsamen Erarbeitung des Weiterleitungsvertrages beraten.
    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Städtebaufördermitteln besteht nicht.

5. Interessierte Bürger können sich bei Fragen zur Antragstellung an die Stadtverwaltung Großenhain,                    Geschäftsbereich Bau, Rita Schumacher,
    Telefon: 03522 304-252 oder per E-Mail an: RSchumacher@stadt.grossenhain.de, wenden.

 

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