Großenhain Zentrum - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren incl. Verfügungsfonds (SOP/LZP)

Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 13. öffentlichen Sitzung am 03.02.2021 folgenden Beschluss (BV 4/2021 SR) gefasst:

  1. Auf Grundlage von Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung (RL StBauE) vom 14.08.2018/ 06.09.2019 wird eine pauschale Förderung der Instandsetzung oder Modernisierung von Dach und Fassade an Gebäuden inkl. der grundstücksbezogenen Außenanlagen im Fördergebiet Großenhain „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“/„Lebendige Zentren“ (SOP/LZP) „Zentrum“ in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben festgelegt.
  1. Die Förderpauschale wird maximal für folgende Kosten-gruppen nach DIN 276, Ausgabe Dezember 2018, gewährt:

320 – Gründung, Unterbau,

330 – Außenwände/vertikale Baukonstruktionen, außen,

360 – Dächer,

390 – sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen,

490 – sonstige Maßnahmen für technische Anlagen,

510 – Erdbau,

520 – Gründung, Unterbau,

540 – Baukonstruktionen, mit Ausnahme der Kostengruppen 546 - 549,

561 – allgemeine Einbauten (z. B. Fahrradständer, Pflanzbehälter, Abfallbehälter),

590 – sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen,

730 – Objektplanung,

740 – Fachplanung mit Ausnahme der Kostengruppe  748.     

  1. Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, dass die Stadt vor Baubeginn einen Weiterleitungsvertrag geschlossen hat, in dem sich der Grundstückseigentümer zur Durchführung der nach Ziffer 2 genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet hat. Der Weiterleitungsvertrag bedarf der Schriftform und ist auf der Grundlage der RL StBauE vom 14.08.2018/06.09.2019 zu schließen und umzusetzen.

 

  1. Formlose Anträge für den Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Großenhain einzureichen. Daraufhin wird der Grundstückseigentümer von der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger zur gemeinsamen Erarbeitung der Weiterleitungs-vereinbarung beraten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Städtebaufördermitteln besteht nicht.

Interessierte Bürger können sich bei Fragen zur Antragstellung an die Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Frau R. Schumacher, Telefon: 03522 304-252 oder per E-Mail an: RSchumacher@stadt.grossenhain.de, wenden.

Großenhain, 04.02.2021

 

Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister

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