Großenhain Zentrum - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren incl. Verfügungsfonds (SOP/LZP)
Der Stadtrat der Stadt Großenhain hat in seiner 13. öffentlichen Sitzung am 03.02.2021 folgenden Beschluss (BV 4/2021 SR) gefasst:
- Auf Grundlage von Abschnitt B, Ziffer 7.2.4.2 der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung (RL StBauE) vom 14.08.2018/ 06.09.2019 wird eine pauschale Förderung der Instandsetzung oder Modernisierung von Dach und Fassade an Gebäuden inkl. der grundstücksbezogenen Außenanlagen im Fördergebiet Großenhain „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“/„Lebendige Zentren“ (SOP/LZP) „Zentrum“ in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben festgelegt.
- Die Förderpauschale wird maximal für folgende Kosten-gruppen nach DIN 276, Ausgabe Dezember 2018, gewährt:
320 – Gründung, Unterbau,
330 – Außenwände/vertikale Baukonstruktionen, außen,
360 – Dächer,
390 – sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen,
490 – sonstige Maßnahmen für technische Anlagen,
510 – Erdbau,
520 – Gründung, Unterbau,
540 – Baukonstruktionen, mit Ausnahme der Kostengruppen 546 - 549,
561 – allgemeine Einbauten (z. B. Fahrradständer, Pflanzbehälter, Abfallbehälter),
590 – sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen,
730 – Objektplanung,
740 – Fachplanung mit Ausnahme der Kostengruppe 748.
- Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, dass die Stadt vor Baubeginn einen Weiterleitungsvertrag geschlossen hat, in dem sich der Grundstückseigentümer zur Durchführung der nach Ziffer 2 genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet hat. Der Weiterleitungsvertrag bedarf der Schriftform und ist auf der Grundlage der RL StBauE vom 14.08.2018/06.09.2019 zu schließen und umzusetzen.
- Formlose Anträge für den Abschluss einer Weiterleitungsvereinbarung sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Großenhain einzureichen. Daraufhin wird der Grundstückseigentümer von der Stadtverwaltung und dem Sanierungsträger zur gemeinsamen Erarbeitung der Weiterleitungs-vereinbarung beraten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Städtebaufördermitteln besteht nicht.
Interessierte Bürger können sich bei Fragen zur Antragstellung an die Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Bau, Frau R. Schumacher, Telefon: 03522 304-252 oder per E-Mail an: RSchumacher@stadt.grossenhain.de, wenden.
Großenhain, 04.02.2021
Dr. Sven Mißbach
Oberbürgermeister