Baumaßnahme der Deutschen Bahn AG im Stadtgebiet ab 2028/2029

Die Deutsche Bahn (DB) Netz AG plant ab 2028/29 den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Elsterwerda und Großenhain, ab dem Berliner Bahnhof, mit der Realisierung der durchgängigen Geschwindigkeit von 200 km/h.

Eine Teilmaßnahme des Gesamtprojektes ist der Ersatz des am Haltepunkt Zabeltitz gelegenen Bahnübergangs (BÜ) der Kreisstraße K 8512. Der BÜ soll durch eine neue Straßenüberführung (SÜ) ersetzt werden.

An dieser Stelle, im Großenhainer Amstblatt sowie in den örtlichen Medien werden wir Sie künftig über die Maßnahme und wichtige Termine infomieren.

Information der Stadtverwaltung Großenhain zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben der DB Netz AG, Ausbaustrecke Berlin - Dresden, 2. Baustufe

Die Deutsche Bahn (DB) InfraGO AG plant mit einem umfassenden Bauvorhaben vorrausichtlich 2028/2029 den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Elsterwerda und Großenhain Berliner Bahnhof. Projektziel ist die Realisierung einer durchgängigen Geschwindigkeit von 200 km/h.

Die öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen zum Vorhaben erfolgt im Zeitraum vom 22. April 2024 bis einschließlich 21. Mai 2024 im Rathaus Großenhain sowie unter www.eisenbahn-bundesamt.de/anhoerung (siehe Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Großenhainer Amtsblatt Nr. 3/2024). Jeder Betroffene, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum 21. Juni 2024 beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben. Es sei darauf hingewiesen, dass bei Abgabe einer Einwendung keine Eingangsbestätigung erfolgt und eine E-Mail nicht die Anforderungen an eine schriftliche Einwendung erfüllt.

Bürgersprechstunden in Großenhain und Zabeltitz zur Information der Öffentlichkeit

Da der Stadtverwaltung Großenhain in diesem Großprojekt eine enge Zusammenarbeit mit ihren Bürgern und Unternehmen wichtig ist, werden von Seiten der Stadtverwaltung für alle ratsuchenden Betroffenen – kostenfreie – Bürgersprechstunden angeboten. Im Rahmen der Bürgersprechstunden sollen, unter Durchführung von einem auf Verwaltungsrecht spezialisierten Juristen sowie einem Schallimmissionsgutachter Fragen zur persönlichen Betroffenheit erörtert werden.

Die Bürgersprechstunden finden am Donnerstag, 25. April 2024, in Großenhain (Rathaus), und am Dienstag,
14. Mai 2024, in Zabeltitz (Palais), jeweils ab 15:00 Uhr,
statt. Um die Bürgersprechstunden konzentriert und zielführend durchführen zu können, erfolgt eine individuelle Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Ansprechpartner: Stadtverwaltung Großenhain, Herr Enger, Telefon 03522 304-267, E-Mail: CEnger@stadt.grossenhain.de). Die Angemeldeten sollten sich möglichst bereits vor ihrem Termin mit den Planfeststellungsunterlagen befassen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Informationen während der Bürgersprechstunden keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen und dass sie lediglich der Einordnung der Betroffenheit sowie der Information der Bürger zum weiteren Vorgehen dient. Eine Haftung kann aus diesem Grunde weder vom Sachverständigen für Immissionsschutz noch vom anwesenden Juristen übernommen werden. Die betroffenen Bürger erhalten selbstverständlich Hinweise zum weiteren Vorgehen bzw. konkret für die zu formulierenden Einwendungen im Planfeststellungsverfahren.

 

Beitrag erstellt: 03.04.2024

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