Einführung

Zu sehen sind mehrreihige Photovoltaik-Anlagen auf einer Wiesenfläche.
Foto: Norbert Millauer

Die Energiewende der Bundesrepublik Deutschland stellt mit dem anstehenden Transformationsprozess im Energiesektor und dem damit verbundenen Ausbau erneuerbarer Energien sowohl die Bürger als auch die Wirtschaft und Kommunen vor große Herausforderungen. Die Stadtverwaltung Großenhain möchte Sie mit nachfolgender Einordnung zum aktuellen Stand auf dem Stadtgebiet von Großenhain informieren.

Gesetzliche Grundlagen

Die Planungsgeber (Kommunen bzw. Regionale Planungsverbände) stehen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mittlerweile vor der Aufgabe, eine Flächenbereitstellung zur Erzeugung erneuerbarer Energien unter Abwägung der planungsrelevanten Belange zu ermöglichen, ohne unsere Kultur-/Naturlandschaft sowie den Lebensraum für Mensch und Tier unverhältnismäßig zu beeinträchtigen bzw. zu gefährden. So muss der Freistaat Sachsen unter anderem gemäß des Windenergie-an-Land-Gesetzes (WaLG) bis 2032 2 % der Landesfläche für die Windenergie ausweisen. Die Erreichung dieses Flächenziels wurde den Regionalen Planungsverbänden als Pflichtaufgabe übertragen. Die Große Kreisstadt Großenhain gehört zum Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge. Dieser erarbeitet derzeit einen sogenannten Teilregionalplan „Energieversorgung/Windenergie“, um das 2 %-Flächenziel für Windenergie auf die Planungsregion zu übersetzen. Mit der öffentlichen Auslegung des Entwurfes ist in der 2. Jahreshälfte 2025 zu rechnen.

Mit der sogenannten Teilprivilegierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) hat der Bundesgesetzgeber Flächen in einem 200 Meter-Korridor links und rechts von zweigleisigen Bahnstrecken bzw. Autobahnen für entsprechende Vorhaben geöffnet. Eine kommunale bauleitplanerische Steuerung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. In Großenhain betrifft dies insbesondere Flächen entlang der Bahnstrecke Berlin – Dresden sowie der Neubaustrecke Medessen – Kottewitz.

Stadtratsfraktionen unterzeichnen gemeinsames Positionspapier zum Ausbau der Windenergie

Auf dem Foto sieht man 5 Personen, vier Männer und eine Frau, in einem großen Raum. Die Frau sitzt an einem Tisch, die Männer stehen hinter hier. Auf dem Tisch liegt ein Papier, das die Frau gerade unterschreibt. Sie alle schauen in die Kamera.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Großenhain, Mai 2025

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der im Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain vertretenen Fraktionen haben am 21. Mai 2025 ein gemeinsames Positionspapier zum Ausbau der Windenergie in der Großenhainer Pflege unterzeichnet. Im Anschluss wurde es an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, die Fraktionen des Sächsischen Landtages sowie an weitere zuständige Stellen übermittelt.

Das Papier spiegelt die kommunalpolitische Position zum geplanten Ausbau der Windenergienutzung wider, insbesondere im Hinblick auf laufende Entwickleraktivitäten sowie die Planungen des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

Die Fraktionen äußern darin die Sorge, dass der Großenhainer Raum überdurchschnittlich stark zur Bereitstellung von Flächen für Windenergie herangezogen werden könnte und warnen vor einer Entwicklung, die nicht mehr im Einklang mit dem ländlich geprägten Charakter der Region stehe und gegenüber den Menschen, die hier leben und arbeiten, kommunalpolitisch nicht mehr vertretbar sei. Insbesondere der Raum der Großenhainer Pflege sei, so die Unterzeichnenden, durch geringe „Raumwiderstände“ überproportional betroffen.

Zentrale Forderungen aus dem Positionspapier sind unter anderem:

  • Absenkung des Flächenziels für Windenergie auf Landesebene: Eine Reduzierung von derzeit 2,0 % auf 1,3 % bis Ende 2027 wird angestrebt, um eine ausgewogenere Flächenverteilung zu erreichen.
  • Neuer gesetzlicher Rahmen auf Bundesebene: Statt pauschaler Flächenziele soll künftig ein „Leistungs- bzw. Ertragsmengenziel“ berücksichtigt werden, dass alle erneuerbaren Energien – einschließlich Photovoltaik – gleichermaßen einbezieht.
  • Wahrung des Landschaftsbildes und ländlichen Raumes: Der hohe Wert des Landschaftsraumes, der landwirtschaftlichen Nutzung und des Tourismus soll bei der weiteren Planung stärker beachtet werden. Es wird eine raumverträgliche, faire Verteilung der Windkraftflächen über das gesamte Planungsgebiet gefordert.
  • Stärkung der regionalen Wertschöpfung: Die kommunale Beteiligung und eine direkte wirtschaftliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger vor Ort an Windkraftprojekten sollen verbindlich gefördert werden. Auch Modelle wie Strompreisvergünstigungen und Bürgerenergiegenossenschaften werden im Papier angesprochen.

Im Positionspapier wird ausdrücklich betont, dass die Stadt Großenhain die Energiewende grundsätzlich unterstütze. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Photovoltaikprojekte umgesetzt. Der aktuelle Deckungsgrad des Strombedarfs durch lokal erzeugte erneuerbare Energien liegt im Stadtgebiet bereits bei 84,5 % (Stand: 2023) und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Jedoch, so fordern die Stadträte von den Entscheidungsträgern, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien maßvoll, transparent und regional ausgewogen erfolgen. Dies sei im Moment nicht der Fall und müsse deshalb überdacht und geändert werden.

Foto:
v. r.: Jens Haupt, stellv. Fraktionsvorsitzender AfD, Michael Preibisch, Fraktionsvorsitzender CDU, Mario Gieb, Fraktionsvorsitzender Gemeinsam für Großenhain, und Oberbürgermeister Sven Mißbach; davor sitzend: Kerstin Lauterbach, Fraktionsvorsitzende SPD/Die Linke

 

Position der Stadt Großenhain

Aufgrund der Tragweite und Raumbedeutsamkeit von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien hat sich der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain bereits frühzeitig und intensiv mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien auseinandergesetzt, auch mit Blick auf die zentralen Leitziele des Stadtleitbildes >Großenhain 2030<. So wurde durch den Stadtrat die Arbeitsgruppe „Erneuerbare Energien“ gegründet, um den Interessensausgleich in Bezug auf erneuerbare Energien zu fördern und Ansätze zur strategischen Ausrichtung der Stadt Großenhain für den künftigen Umgang mit erneuerbaren Energien vorzubereiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung zu empfehlen (Entwicklung von Strategiepapieren). Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des Stadtrates, den Ortsvorstehern, sachkundigen Einwohnern sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung Großenhain zusammen.

Im Ergebnis wurde das „Strategiepapier Photovoltaik“ in der Stadtratssitzung am 07. Februar 2024 (Beschlussvorlage BV 7/2024 SR) mehrheitlich beschlossen und dient der Stadtverwaltung seitdem als zentrale Arbeitsgrundlage im Zusammenhang mit Photovoltaik-Dachflächen- und Freiflächenanlagen. Das „Strategiepapier Windenergie“, mit einem durch die Stadtverwaltung empfohlenen offensiven Handeln, wurde in der gleichen Stadtratssitzung (Beschlussvorlage BV 8/2024 SR) mehrheitlich abgelehnt.

Windenergieausbau: Stand und Entwicklung - Daten & Fakten

Auf seiner Internetseite bietet das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vielfältige Informationen zum Thema Windenergieausbau.

Zur Seite gelangen Sie über den Link: Windenergieausbau: Stand und Entwicklung - Energie - sachsen.de.

 

Windenergieausbau: Stand und Entwicklung - Daten & Fakten

In einer Zeit, in der Windenergie immer häufiger Thema der öffentlichen Diskussion ist, beantwortet die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH 40 häufig gestellte Fragen rund um Windkraft.

Darin enthalten ist Wissenswertes zu allgemeinen Rahmenbedingungen, Genehmigungsverfahren und Planungsrecht sowie der fachliche Blick auf potenzielle Beeinträchtigungen. Auch auf Möglichkeiten zur finanziellen Teilhabe für Kommunen und Bürger wird eingegangen.

Diese Übersicht resultiert aus Fragen, die Bürger der SAENA immer wieder in Informationsveranstaltungen und Bürgerdialogen stellen, die wissenschaftlich aufbereitet wurden.

Die FAQ-Broschüre ist ab sofort kostenlos auf der Webseite der SAENA unter https://www.saena.de/broschueren.html verfügbar.

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