Rechnungsformulare

Ab dem 18. April 2020 sollen öffentliche Auftraggeber im Freistaat Sachsen elektronische Rechnungen entgegennehmen. Dazu werden sie durch die am 26. Mai 2014 in Kraft getretene Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (Richtlinie 2014/55 EU) verpflichtet.

Die Stadtverwaltung Großenhain stellt mit sofortiger Wirkung ihren Posteingang für Eingangsrechnungen auf elektronische Rechnungen (E-Rechnung) um.

Auf Grund der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen nehmen wir ab sofort Ihre Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form, im PDF-Dokumentformat entgegen. Die Rechnungen sind an folgende E-Mail-Adresse der Stadtverwaltung Großenhain zu senden:

Posteingang@stadt.grossenhain.de
 
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