Breitbandausbau in der Stadt Großenhain und in den Ortsteilen

In einer Reihe stehen sechs Menschen, darunter der Landrat und der Oberbürgermeister. Sie lächeln in die Kamera und drücken jeder auf einen roten Knopf. Im Hintergrund sieht man das Feuerwehrgerätehaus in Skaup.
© SachsenEnergie/Mostertz

Ein schneller und leistungsfähiger Internetanschluss und sowie die Nutzung digitaler Angebote sind aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken. Vor allem für junge Leute, Familien und Gewerbebetriebe ist ein leistungsfähiger und stabiler Internetanschluss heute enorm wichtig. Bei vielen Dingen des Alltags und dessen Organisation sind wir schon jetzt auf die aktuellen und umfangreichen Informationen und Dienstleistungen aus dem Internet angewiesen. Fehlt der Internet-Anschluss oder ist dieser nur eingeschränkt verfügbar, fehlt es an Lebensqualität und wirtschaftlichen Grundlagen

Seit mehreren Jahren forciert die Große Kreisstadt Großenhain daher, gefördert durch Bund und Land sowie unterstützt durch Telekommunikationsunternehmen, den Ausbau des schnellen Internets in der Stadt und den Ortsteilen.

Im Oktober 2018 erfolgte im Ortsteil Bauda der offizielle Spatenstich für den Breitbandausbau in den Ortsteilen. Im September 2021 konnte der erfolgreiche Ausbau mit einer Anschlussveranstaltung im Ortsteil Skaup gefeiert werden (Foto).

 

Foto: Bei der Abschlussveranstaltung zum Breitbandausbau in den Großenhainer Ortsteilen am 30.09.2021 in Skaup. V.l.n.r.: Daniel Knohr (Regionalleiter Mitteldeutschland ateneKOM GmbH), Ines Fröhlich (Staatssekretärin SMWA), Ralf Hänsel (Landrat Meißen), Dr. Frank Brinkmann (Vorstandsvorsitzender SachsenEnergie), Dr. Sven Mißbach (Oberbürgermeister Großenhain), René Schumann (Ortswehrleiter FFW Skaup).
Zustimmung nach § 127 (1) TKG

Aufgrabungen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

Wickeln Sie Aufgrabungen nach § 127 (1) i. V. m. § 125 (2) Telekommunikationsgesetzes (TKG) wie folgt ab:

 

1. Legen Sie der Straßenbaubehörde die Nutzungsberechtigung für öffentliche Verkehrswege vor (z.B. als PDF-Datei).

 

2. Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien benötigen Sie die schriftliche oder elektronische Zustimmung der Straßenbaubehörde als Träger der Wegebaulast. Diese Zustimmung nach § 127 (1) TKG beantragen Sie vor Baubeginn mit dem folgenden Formular:

 

Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gem. § 127 (1) TKG

 

Sollen die zu verlegenden oder geänderten Telekommunikationslinien mindertief verlegt werden, muss folgende Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gem. § 127(1) TKG eingereicht werden:

 

Erklärung zur Übernahme der Kosten gemäß §127 Abs. 7 S.2 TKG
(Anlage zum Antrag/Anzeige auf mindertiefe Verlegung einer TK-Linie)

 

3. Nach Erhalt der Zustimmung und spätestens 2 Wochen vor Baubeginn senden Sie die Baubeginnanzeige an die Straßenbaubehörde im Tiefbauamt. Verwenden Sie hierfür dieses Formular:

 

Baubeginnanzeige gem. § 127 (8) TKG

 

4. Nach endgültiger Wiederherstellung der Verkehrsfläche senden Sie die Fertigstellungsanzeige an die Straßenbaubehörde im Tiefbauamt. Nutzen Sie hierfür das folgende Formular:

 

Fertigstellungsanzeige gem. § 127 (8) TKG

 

Die Antrags- und Anzeigeformulare senden Sie per E-Mail an: Tiefbau[at]stadt.grossenhain.de.

 

Hinweis

Bei den Aufgrabungen, die keine Zustimmung nach § 127 (1) TKG erfordern (z.B. Aufgrabungen zum Zweck einer Störungsbeseitigung, Wartungsarbeiten), sind lediglich eine Baubeginn- sowie eine Fertigstellungsanzeige erforderlich (siehe Punkt 3 und 4).
 

Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann Folgen haben!
 

Der Bund überträgt die Nutzungsberechtigung nach §125 (2) TKG durch die Bundesnetzagentur auf Antrag an die Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienender Telekommunikationslinien. Die hiermit erteilte Nutzungsberechtigung endet, wenn der Nutzungsberechtigte nicht mehr über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit verfügt (§ 125 (3) TKG).
 

Neben dem Grundsatz "Telekommunikationslinien sind so zu errichten und zu unterhalten, dass sie den Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie den anerkannten Regeln der Technik genügen (§ 126 TKG)" sind die ordentliche Beantragung einer Zustimmung (s.o.) und die notwendigen Meldungen zur Baubeginn- und Fertigstellungsanzeige ein Beweis der erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann eine Beendigung der Nutzungsberechtigung zur Folge haben.

Informationen zum Breitbandausbau durch den Landkreis Meißen

Aktuell gibt es im Stadtgebiet von Großenhain 358 Privatadressen, die eine Internetanbindung unter 30 Mbit und 76 gewerbliche Adressen, bei denen eine Anbindung von über 30 Mbit ermittelt wurde. Diese Adressen werden als „weiße Flecken“ bezeichnet, das heißt, es gibt zwar einen Internetanschluss, aber schnelles Internet ist nicht verfügbar und wird in naher Zukunft durch Telekommunikationsunternehmen auch nicht bereit gestellt. Insgesamt sind 434 Adressen, darunter auch der Ortsteil Görzig, in dieser Kategorie erfasst.

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Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die SachsenEnergie

2023 plant die SachsenEnergie im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus die Erschließung von noch nicht mit Glasfaser versorgten Adressen in Großenhain. Diese, vorrangig im Stadtgebiet liegenden Adressen sollen an das leistungsfähigere Glasfasernetz angebunden werden.

Breitbandausbau in den Ortsteilen 2015/16-2021
In einer Reihe stehen sechs Menschen, darunter der Landrat und der Oberbürgermeister. Sie lächeln in die Kamera und drücken jeder auf einen roten Knopf. Im Hintergrund sieht man das Feuerwehrgerätehaus in Skaup.
© SachsenEnergie/Mostertz

Am 30. September feierte Oberbürgermeister Dr. Sven Mißbach und Dr. Frank Brinkmann, Vorstandsvorsitzender der SachsenEnergie, am Feuerwehrgerätehaus Skaup den Endspurt des geförderten Breitbandausbaus in den Großenhainer Ortsteilen. Unter den rund 50 geladenen Gästen gratulierten auch Ines Fröhlich, Staatssekretärin im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der Meißner Landrat Ralf Hänsel zum erfolgreichen Abschluss des Breitbandausbaus in den Ortsteilen. Mehr lesen...

Zeitplan

31.12.2021 Abschluss der Gesamtmaßnahme

Zielsetzung vor Beginn der Maßnahme:
Haushalte: 2.600
Unternehmen: 379
Schulen: 1
Krankenhäuser:
Versorgungsgrad: mind. 80%

Folgende Ziele wurden erreicht:
Haushalte: 2.695
Unternehmen: 402
Schulen: 1
Krankenhäuser:
Versorgungsgrad: 100% mit mind. 100Mbit/s (Versorgungsgeschwindigkeit)
30.09.2021 Feierlicher Abschluss der Gesamtmaßnahme in Skaup
Dezember 2019 Inbetriebnahme des Ortsnetzes Kleinthiemig.
28.12.2018 Die Große Kreisstadt Großenhain erhält einen endgültigen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,68 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen.
23.10.2018 Die Baumaßnahme startet mit dem ersten Bauabschnitt in Bauda.
22.10.2018 In Bauda erfolgte der offizielle Spatenstich für die Breitbanderschließung von 17 der 19 Großenhainer Ortsteile statt.
11.10.2018 Die Große Kreisstadt Großenhain erhält einen entdgültigen Zuwendungsbescheid in Höhe von rd. 5,36 Millionen Euro vom Bund.
18.09.2018 Im Kulturschloss Großenhain findet eine Einwohnerversammlung zum Thema statt.
13.06.2018 Die Stadträte der Großen Kreisstadt Großenhain stimmen in einer Sondersitzung am 13. Juni der Vergabe der Wirtschaflichkeitslücke für die Breitbandversorgung an die ENSO NETZ GmbH unter Vorbehalt zu.
Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 Im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens können sich Telekommunikationsanbieter für den Ausbau und den Betrieb des Breitbandnetzes in den Ortsteilen bewerben.
14.06.2017 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain fasst den Budgetbindungsbeschluss zur Finanzierung der Erschließung der Ortsteile mit einer glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur.
29.05.2017 Der Technische Ausschuss des Stadtrates vergibt die Planungsleistungen für das Vorhaben.
08.05.2017 Mit einer vorläufigen Förderzusage in Höhe von rund 4,59 Millionen unterstützt der Freistaat Sachsen den Breitbandausbau in den Ortsteilen.

Das Vorhaben wird gefördert nach der Richtlinie "Digitale Offensive Sachsen". Die Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
21.03.2017 Die Große Kreisstadt Großenhain erhält eine vorläufige Bundes-Förderung in Höhe von rund 9,2 Millionen Euro. Damit unterstützt der Bund den Breitbandausbau in der Bundesrepublik.
02.11.2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain fasst einen Grundsatzbeschluss für die Breitbandversorgung in den Ortsteilen der Großen Kreisstadt Großenhain zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke.
2015/2016 Eine erste Bedarfs- und VerfügbarkeitsanaIyse (kurz Bedarfsanalyse) wurde im Jahr 2015 für die Region Elbe-Röder-Dreieck angefertigt und prüfte die Fördervoraussetzungen laut der Sächsischen Richtlinie „Digitale Offensive in Sachsen“ (Stand 10/2015). Im Rahmen einer zweiten Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse, durchgeführt durch die Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH (TKI) im Auftrag des Elbe-Röder-Dreieck e.V. (Stand 09/16) wurden die 19 Ortsteile erneut untersucht und als Bedarfsgebiet laut den Fördervoraussetzungen der Bundesrichtlinie definiert.

Dies bedeutet, dass die ländlichen Ortsteile mit Breitbandinfrastruktur unterversorgt sind (weniger als 30 Mbit/s) und eine Erschließung über den freien Markt in den nächsten drei Jahren nicht geplant ist.

Übersicht über die derzeit laufenden Baumaßnahmen (Baufortschritt)

Ort Baubeginn Baufortschritt
Bauda   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Kleinthiemig   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Walda   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Zabeltitz   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Wildenhain   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Skassa   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Treugeböhla   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Folbern   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Zschauitz   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Weßnitz   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Rostig   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Skaup   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Stroga   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Uebigau   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Nasseböhla   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Skäßchen   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Strauch   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.
Krauschütz   Die Baumaßnahme ist fertiggestellt.

Inbetriebnahme

Informationen zur Inbetriebnahme und die geplanten Schalttermine (Änderungen möglich) entnehmen Sie bitte der Internetseite der ENSO unter https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/produkte-zuhause/internet-telefonie/breitbandausbau/glasfaseranschluss/besonderheiten-gefoerderter-ausbau#grossenhain.

Breitbandausbau in der Innenstadt 2015

Im Jahr 2015 hat die ENSO NETZ GmbH, heute SachsenEnergie, im Kernstadtbereich umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, die die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Großenhainer im Ausbaugebiet mittels Vectoring mit bis zu 100 Mbit/s im Download surfen können.

 

Bei Fragen zu den Telekommunikation-Angeboten wenden Sie sich bitte an die SachsenEnergie:

 

WEB:

https://www.sachsenenergie.de/wps/portal/energie/cms/menu_main/privatkunden/internet-telefonie/internet/verfuegbarkeit

 

Telefon:

0800 5075100 (kostenfrei, Mo. - Fr. von 07:00 - 19:00 Uhr)

oder per Kontaktformular.

 

Die Informationen auf dieser Seite wurden zuletzt aktualisiert am 28.07.2023.

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