Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Gewässern im Landkreis Meißen

Der Landkreis Meißen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern – wie Flüssen, Bächen und Seen – ab sofort einschränkt.
Was bedeutet das konkret?
Ab sofort ist die Nutzung von Pumpen und anderen Geräten zur Wasserentnahme aus Gewässern untersagt. Das betrifft alle Anlagen, die für eine mechanische oder technische Wasserentnahme geeignet sind – etwa Pumpen und Schläuche. Diese müssen aus den Gewässern und Uferbereichen entfernt werden.
Warum wurde das entschieden?
Die Entscheidung folgt aus der aktuellen wasserrechtlichen Lage und dient dem Schutz der Gewässer. Die Verfügung bleibt bis zum 31. Oktober 2025 in Kraft, kann jedoch bei Bedarf auch früher widerrufen werden.
Wer ist betroffen?
Alle Betreiber von Wasserentnahmeanlagen sowie Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Meißen, die Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen wollen, sind von dieser Verfügung betroffen – unabhängig davon, ob sie bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis haben.
Der Landkreis bittet um Verständnis und fordert alle betroffenen Personen auf, sich an die Regelungen zu halten. Weitere Informationen gibt es bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Meißen.
Kontakt:
Dezernat Technik | Kreisumweltamt | Sachgebiet Wasser
Remonteplatz 8 | 01558 Großenhain
E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de
Telefon: 03521 725 2361