Der Großenhainer Stadtrat

Der Stadrat ist das Hauptorgan der Großen Kreisstadt Großenhain. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Regularien seiner Arbeit sind im wesentlichen in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) verankert.

Die 22 Mitglieder des Großenhainer Stadtrates werden aller fünf Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Großenhain sowie weiteren Wahlberechtigten gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt; der gewählte und bis 2024 amtierende Stadtrat nahm seine Arbeit daraufhin in der konstituierenden Sitzung am 21.08.2019 auf. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied im Stadtrat entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte über alle Angelegenheiten der Großen Kreisstadt Großenhain und legen die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Bestimmte Aufgaben erledigt der Oberbürgermeister jedoch auch in eigener Zuständigkeit, z. B. wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder der Stadtrat Aufgaben übertragen hat. Der Stadtrat kann Aufgaben auch an seine beschließenden Ausschüsse übertragen.

Die Stadträtinnen und Stadträte vertreten im aktuellen Stadtrat folgende Parteien und Wählervereinigungen (Stand 21.08.2019):

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