Allgemeinverfügungen zur Vogelgrippe erlassen

Das Foto zeigt ein gelbes Ortseingangsschild. Darauf steht: Amtliche Bekanntmachungen.
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Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen am 10.11.2025 zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Anordnung zu Aufstallung und Veranstaltungsverboten – Einrichtung der Sperrzonen

Mit der ersten Allgemeinverfügung werden die Schutz- und Überwachungszone festgelegt. Die Schutzzone hat einen Radius von drei Kilometern, die Überwachungszone einen Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb. Für die Zonen sind entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Dies sind unter anderem: Anzeigepflicht für tierhaltende Betriebe, Verbringungsverbot, Aufstallungspflicht und die Einhaltung verschiedener Hygienemaßnahmen.

Die zweite Allgemeinverfügung regelt das Aufstallungsgebot und Veranstaltungsverbot für den gesamten Landkreis Meißen. Demnach sind im Landkreis Meißen sämtliche gehaltenen Vögel und Geflügel ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung zu halten. Bestände gehaltener Vögel mit weniger als 50 Tieren außerhalb der Schutz- und Überwachungszone sind von der Aufstallungspflicht ausgenommen. Die Aufstallung der gehaltenen Vögel wird jedoch auch Beständen mit weniger als 50 Tieren angeraten. Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art von gelisteten Arten (Vögel, Geflügel) ist im Landkreis Meißen verboten.

Beide Allgemeinverfügungen sind auf der Website des Landkreises Meißen unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden.

Der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Subtyp H5N1) wurde am 7. November 2025 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Ebersbach im Landkreis Meißen nachgewiesen. Aufgrund vieler verendeter Tiere im Putenbestand wurden Tupferproben und Tierkörper zur Untersuchung in die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen eingesandt. Nach dem Befund wurde der Verdachtsfall am 6. November 2025 ausgerufen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte den Befund am Abend des 7. November 2025.

Auch Spaziergänger sollten beim Umgang mit Wildvögeln Wachsamkeit walten lassen und Funde von toten oder erkrankten Wildvögeln dem zuständigen Veterinäramt melden. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Geschulte Einsatzkräfte sammeln das Tier ein, das dann an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen zur Untersuchung eingesandt wird. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen ist unter Telefon 03521 725-3502 oder per E-Mail an lueva[at]kreis-meissen.de erreichbar.

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