Aufnahmeverfahren in den Grundschulen der Stadt Großenhain

Das Foto zeigt das Schulgebäude der Grundschule Zabeltitz. Besonders die farbigen Elemente an der gelb-weißen Fassade fallen ins Auge.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 geboren wurden, werden zum 21. August 2023 schulpflichtig. Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) zu folgenden Terminen und Zeiten statt:

 

 

 

1. Grundschule „Großenhain“: Montag, 05. September 2022, und Mittwoch, 07. September 2022, jeweils von 08:00 bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

2. Grundschule „Bobersberg“: Montag, 05. September 2022, bis Donnerstag, 08. September 2022, jeweils von 08:00 bis 11:00 Uhr und Dienstag, 06. September 2022, von 13:00 bis 16:30 Uhr

4. Grundschule „Am Schacht“: Dienstag, 06. September 2022, und Donnerstag, 08. September 2022, jeweils von 08:00 bis 11:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr

Grundschule Zabeltitz: Montag, 05. September 2022, und Donnerstag, 08. September 2022, jeweils von 08:00 bis 11:00 Uhr und am Mittwoch, 07. September 2022, 13:00 bis 16:30 Uhr

Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch mit der Grundschule, in der das Kind eingeschult werden soll, ein separater Termin vereinbart werden.

Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 16. Mai 2018. Für die 1. Grundschule „Großenhain“, die 2. Grundschule „Bobersberg“ und die 4. Grundschule „Am Schacht“ wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen.

Auskünfte über die jeweiligen Schulbezirke erhalten die Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Tel.: 03522 304-216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de / Stadt / Stadtrecht / Satzungen & Verordnungen / Kita-Schulen-Sport-Kultur.

Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.

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