Gas- und Energiekrise: Stadtrat und Verwaltung erarbeiten gemeinsamen Maßnahmeplan

Angesichts der Gas- und Energiekrise und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Stadt und die Ortsteile haben der Stadtrat der Stadt Großenhain und die Verwaltung einen Maßnahmeplan erstellt, wie im Falle weiter steigender Preise und möglicher Engpässe gehandelt werden soll und kann. Damit, so der Grundgedanke, wären die notwendigen Energieeinsparungen und die finanziellen Entlastungen des städtischen Haushalts wenigstens ansatzweise erreichbar, denn jedes eingesparte Kilowatt Strom und jeder nichtverbrauchte Kubikmeter Gas zählen. Außerdem können so Vorkehrungen für einen eventuellen Gas- oder Stromausfall getroffen werden, in dem Maße wie die Stadt und Verwaltung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten leisten können. Bei allen Überlegungen gelten: Augenmaß, Nutzen und Zumutbarkeit!

Der aktuelle städtische Plan sieht insgesamt vier Stufen vor, wobei sich die Stadträte und die Verwaltung bis auf weiteres auf die Stufen 1 und 2 konzentrieren.

Stufe 1 – Zu den bereits veranlassten oder zeitnah umzusetzenden Maßnahmen gehören u. a.:

  • Alle Nutzer von städtischen Einrichtungen wurden angeschrieben und auf die Energienotlage hingewiesen.
  • Im Großenhainer Amtsblatt Nr. 8/2022 wurde ein Artikel veröffentlicht, der die Bürger auf die Energiesituation hinweist und um Unterstützung bittet.
  • Die Raumtemperatur in den Büros des Rathauses wurde ab dem 1. September 2022 abgesenkt. Flure, Teeküchen und ähnliche Bereiche werden nicht beheizt. Im Bereich des Stadtbauhofes werden die Temperaturen in den Werkstätten reduziert.
  • Die Kesseltemperaturen im Rathaus, in den Schulen, Kitas und im SKZ wurden gesenkt und die dekorative Außenbeleuchtung des Rathauses und des Kulturschlosses abgestellt.
  • Die Beleuchtung im Rathaus wurde minimiert.
  • Die Warmwasserbereitsstellung an Handwaschbecken in den Sanitärbereichen des Rathauses wurde abgeschalten.
  • Es wird eine Betriebsruhe im Rathaus und den nachgeordnete Einrichtungen in der Zeit vom
    Dezember bis 30. Dezember 2022 festgelegt. Die Heizungsanlagen werden in dieser Zeit auf das notwendige Minimum zur Wahrung des Frostschutzes heruntergefahren.
  • Die Beheizung der Fahrzeughallen in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren soll nach Möglichkeit so reduziert werden, dass möglichst viel Heizleistung eingespart wird, ohne jedoch die Einsatzbereitschaft und die Einsatztechnik zu gefährden. Die Raumtemperatur wird überall konsequent reduziert. Nur permanent belegte Büros sollen beheizt werden.
  • An der Durchführung des diesjährigen Weihnachtsmarktes wird festgehalten. Auf dem Weihnachtsmarkt und dem Frauenmarkt wird die Weihnachtsbeleuchtung installiert. Die weihnachtliche Beleuchtung der Sterne und Schmuckelemente auf den übrigen Zufahrtsstraßen zum Stadtzentrum wird jedoch nicht angebracht.
  • Im SKZ Alberttreff erfolgt eine Reduzierung der Raumtemperatur in den nicht genutzten Räumen und Nebenräumen bzw. es wird in Betracht gezogen, dass eine Zusammenlegung von Angeboten vorgenommen wird. Möglichkeiten zur sparsamen Warmwasseraufbereitung werden geprüft. Bei Veranstaltungen wird die Raumtemperatur jedoch nicht unter 21 Grad gesenkt.
  • Im Museum Alte Lateinschule werden die Temperaturen in den Ausstellungsräumen reduziert, soweit es die Exponate zu lassen. Die Raumtemperaturen in den belegten Büros und Arbeitsräumen werden heruntergeregelt. Bei Veranstaltungen wird die Raumtemperatur jedoch nicht unter 21 Grad gesenkt.
  • Im gesamten Bereich des Kulturzentrums Schloss werden die Raumtemperaturen auf ein Minimum reguliert. Bei Veranstaltungen wird die Raumtemperatur jedoch nicht unter 21 Grad gesenkt.

 

Stufe 2 – über die Ausrufung entscheidet der Verwaltungsausschuss in Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Mögliche Maßnahmen sind u. a.:

  • Die Heizungsanlagen in den nachgeordneten Sporthallen könnten in Abstimmung mit den Vereinen und mit Beschluss des Verwaltungsausschusses abgestellt werden. Damit wäre in diesen Hallen kein oder nur noch ein eingeschränkter Vereinssport möglich. Dies würde betreffen:

- die Rollsporthalle,

- das Sportgemeinschaftshaus Husarenpark und

- die Sporthalle Walda.

  • Die Straßenbeleuchtung könnte straßenzugweise ausgeschalten werden, ggf. müssen Kreuzungs- und Gefahrenbereiche weiterhin beleuchtet werden. Hier gilt es, die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen zu beachten.
  • Die Warmwasseraufbereitung in den Sporthallen und Dorfgemeinschaftshäusern kann in Abhängigkeit der Kostenentwicklung abgestellt werden, sofern dies insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz möglich ist. Rechtzeitig vor Umsetzung wird ein Informationsschreiben an die Nutzer versendet.

Mögliche Maßnahmen der Stufe 3 würden bei einer Gasmangellage und gleichzeitiger Kostenexplosion und Schritte in der Stufe 4 bei einem großflächigen Stromausfall oder einer Gas- und Energienotlage vom Stadtrat und der Stadtverwaltung diskutiert und notfalls ergriffen, sofern übergeordneten Behörden keine Anweisungen erlassen. Alle Entscheider hoffen darauf, dass dies nicht notwendig sein wird!

Die Stadtverwaltung tauscht sich zu den aktuellen Entwicklungen regelmäßig mit den Stadt- und Ortschaftsräten, den Vereinen und den Schulen aus und informiert die Öffentlichkeit über die örtlichen Medien und die städtischen Kommunikationskanäle.

Nur gemeinsam mit den Großenhainern können der Stadtrat und die Verwaltung die schwierigen Aufgaben meistern, die auch viele von uns persönlich belasten und uns im Alltag immer mehr abfordern.

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