Hinweise für Tierhalter

Das Foto zeigt eine grüne Hundetoilette.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/DS

Das zunehmend schöne Wetter lockt nicht nur Groß und Klein nach Draußen in die Natur, sondern auch Hundehalter mit ihren Tieren. Speziell an die Hundehalter im Stadtgebiet Großenhain appelliert die Stadtverwaltung, ihre Hunde auf allen öffentlichen Verkehrsflächen sowie in Anlagen und Einrichtungen wie Parks, Grünanlagen, Rad- und Gehwegen, gemäß § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Großenhain an der Leine zu führen.

Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr, insbesondere für Wild- und Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Gerade im Großenhainer Stadtpark aber auch anderen Grünanlagen im Stadtgebiet kann dies die Jungtieraufzucht gefährden. Außerdem dient die Leinenpflicht dem Schutz gegenüber anderen Hunden und sorgt für die Sicherheit aller etwa spielender Kinder, Spaziergänger oder Radfahrer. Auf dem frei zugängigen Hundefreilaufplatz „Am Schacht“ können Hunde ohne Leine geführt werden und finden ausreichend Auslauf.

Des Weiteren sind die Hundehalter verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen und in die dafür vorgesehenen Hundetoiletten oder in den normalen Papierkörben im Stadtgebiet zu entsorgen. Hundetoiletten sind aufgestellt: am Eingang zum NaturErlebnisBad, am Kupferberg, am Damm am NaturErlebnisBad/Ecke Gondelteich, an der Einfahrt zum Sportpark im Husarenviertel, an den Glascontainern Lessingplatz/Naundorfer Straße, an der Mückenschänke im Stadtpark und an der Franz-Schubert-Allee (Höhe alte Turnhalle neben der 1. Grundschule). Im Interesse einer sauberen und sicheren Stadt für alle kontrolliert die Stadtverwaltung Großenhain - gemeinsam mit dem Großenhainer Polizeirevier - den Vollzug der Polizeiverordnung und leitet bei Verstößen entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

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