Hinweise zur Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen im Großenhainer Amtsblatt

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung ist es erforderlich, dass jeder Jubilar, der gern im Großenhainer Amtsblatt erscheinen möchte, schriftlich seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Alters- oder Ehejubiläen gibt.

Beide Formulare finden Sie in der Amtsblatt-Ausgabe Nummer 8/2018 zum Heraustrennen. Diese Formulare erhalten Sie außerdem nachfolgend zum Herunterladen, unter www.grossenhain.de in der Rubrik "Stadtrecht/Formulare und Anträge/Einwohnermeldeamt-Standesamt", in der Großenhain-Information und Zabeltitz-Information sowie im Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain.

Um Ihr Jubiläum öffentlich bekannt zu machen und damit öffentlich zu würdigen, ist es erforderlich, dass Sie spätestens acht Wochen vor Ihrem Ehrentag diese Zustimmungserklärung unterschrieben im Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain abgeben. Nur so kann einen Veröffentlichung im Großenhainer Amtsblatt erfolgen.

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