Kommunalwahlen 2019 – Informationen für Mandatsträger und die, die es werden wollen

Foto Stimmzettel
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Das Jahr 2019 hält aus kommunalpolitischer Sicht eine Vielzahl von Höhepunkten bereit. Bevor im September 2019 die Landtagswahl im Freistaat Sachsen ansteht, werden die Großenhainer Bürger bereits am 26. Mai 2019 an die Urne gerufen. An diesem Tag können sie die Mitglieder des Stadtrates und der zwölf Ortschaftsräte für die kommende Amtsperiode bestimmen. Die an diesem Tag Gewählten entscheiden in ihrer fünfjährigen Amtszeit (2019 bis 2024) über alle Angelegenheiten der Stadt und bzw. oder der Ortschaft.

Das Aufgabenfeld der frisch gewählten Bürgervertreter im Stadtrat ist umfangreich und reicht von der Beauftragung von Baumaßnahmen über die Sanierung städtischer Kindereinrichtungen und Schulen bis hin zu scheinbar „trockeneren Themen“ wie der Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Großenhain oder der Zusammenarbeit mit den städtischen Gesellschaften. Die Arbeit des Stadtrates ist zugleich verantwortungsvoll und spannend, denn der Stadtrat bestimmt die Entwicklung der Stadt über viele Jahre.

Die zwölf Ortschaftsräte werden in die Entscheidungen des Stadtrates eng eingebunden, befassen sich aber vorwiegend mit den Belangen ihrer zugehörigen Ortsteile – mit dem Geschehen vor der eignen Haustür also. Die Ortschaftsräte nehmen sich der Probleme der Bürger vor Ort an und tragen die Fragen der Bürger in den Stadtrat oder die Stadtverwaltung hinein. Vielfach organisieren sie zudem Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, die die Menschen im Ort zusammen bringen.

Ist Ihr Interesse geweckt, im Stadtrat der Stadt Großenhain und bzw. oder Ihrem Ortschaftsrat mitzuwirken?

Bei Fragen zur Kommunalwahl, die in der Stadtverwaltung Großenhain organisiert wird, können Sie gern Kontakt zum Gemeindewahlausschuss aufnehmen. Dessen Vorsitzender ist Silvio Ihle, Sophie Neumann nimmt diese Tätigkeit stellvertretend wahr. Der Gemeindewahlausschuss ist zu allen Fragen des Kommunalwahlrechts und -verfahrens auskunftsfähig. Gern können Sie Ihre Anfragen daher

per E-Mail an:
wahlamt@stadt.grossenhain.de

oder schriftlich an:
Stadtverwaltung Großenhain,
Gemeindewahlausschuss,
Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain

richten.

Zusätzlich finden Sie auf der Homepage der Stadt Großenhain (www.grossenhain.de) unter der Rubrik „Stadt“ weitere Informationen zum Thema Wahlen.

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