Landkreis sucht Jugendschöffen

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Der Landkreis sucht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Jugendschöffen. Sie nehmen neben den Berufsrichtern an Jugendgerichtsverhandlungen teil und sind - in der Hauptverhandlung - mit dem Berufsrichter gleichberechtigt, sowohl bei der Urteilsfindung als auch bei der Festsetzung des Strafmaßes.

Das Kreisjugendamt, zu dessen Aufgaben die Bewerbersuche gehört, möchte allen Interessenten Mut machen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich sind. Gesucht werden keine Fachleute, sondern aufgeschlossene Menschen im Alter zwischen 25 und 69 Jahren aus allen Bereichen der Gesellschaft. Voraussetzung ist lediglich der Wohnsitz im Landkreis Meißen sowie erzieherische Erfahrung in dem Umfang, wie sie Eltern oder Großeltern besitzen.

Bewerber/innen, die die Voraussetzungen für ein Jugendschöffenamt erfüllen, werden in eine sogenannte Vorschlagsliste aufgenommen, über die dann der Jugendhilfeausschuss am 5. Juni 2018 zu befinden hat. Nach diesem Beschluss wird die Liste öffentlich ausgelegt, bevor der Wahlausschuss über die ab 1. Januar 2019 tätigen Schöffen entscheidet.

Bewerbungen für dieses Ehrenamt nimmt das Kreisjugendamt, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, bis zum 30. April 2018 entgegen. Ansprechpartner dort ist Frau Herzog, Telefon: 03521 725-3202 (kreisjugendamt@kreis-rneissen.de). Die entsprechenden Bewerbungsformulare erhalten Sie ebenfalls beim Kreisjugendamt bzw. über die Homepage des Landratsamtes (kreis-meissen.orq) unter „Aktuelles aus dem Landkreis".

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