Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis Meißen - Organisation und Aufbau der Infrastruktur laufen

Nach dem gegenwärtig vorliegenden Entwurf (Stand 4. März 2021) der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben Versicherte im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf eine kostenlose Testung pro Woche – sogenannte Bürgertestung. Für die Durchführung dieser Testungen – damit sind ausdrücklich keine Testungen gemeint, zu denen Arbeitgeber im Zuge der neuen Verordnung verpflichtet sind – sollen die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig sein. Nähere Details sind bis zum jetzigen Zeitpunkt weder vom Bund noch vom Freistaat an die kommunale Ebene kommuniziert worden. Erst am Montag wird es wohl weitere Abstimmungen hierzu geben.

„Wir haben am Donnerstag, dem 4. März 2021, erstmals vom Inhalt der neuen Testverordnung und der Zuständigkeit der Landkreise erfahren“, sagt Ralf Hänsel, Landrat im Landkreis Meißen. „Wir wurden vom Bund in dieser Hinsicht vollkommen überrascht und sind vor enorme organisatorische Schwierigkeiten gestellt worden. Gleichwohl wollen wir natürlich den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Meißen, die Erfüllung dieses Anspruches zügig ermöglichen“, so der Landrat weiter.

Anders als andere Landkreise, in denen mitunter aufgrund aktuell hoher Inzidenzen bereits eine Infrastruktur für Testungen besteht, startete der Landkreis Meißen Ende der Woche umgehend mit dem Aufbau der notwendigen Infrastruktur – dazu gehören unter anderem geeignete Räumlichkeiten, geschultes Personal, Schnelltests und notwendige Abrechnungsvorgänge.

Zwischenzeitlich sind erste Schnelltests durch das Landratsamt Meißen geordert worden, denn der Bund selbst liefert trotz seiner Ankündigung dieser kostenlosen Testmöglichkeit dafür keine Tests. Die Träger stehen bereit, um geschultes Personal zu stellen. Weiterhin werden Gespräche mit Apotheken, Arztpraxen und den Städten und Gemeinden geführt, um Möglichkeiten zu prüfen, die Schnelltests zeitnah auch flächendeckend im Landkreis anbieten zu können. Ebenso sind die Elblandkliniken, mit denen traditionell eine enge Zusammenarbeit besteht, in die Organisation eingebunden.

„Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Möglichkeit zum Test bieten. Dazu gehört für uns, dass durch solche Testungen nicht, bspw. aufgrund unorganisierter Wartebereiche oder großer Menschenansammlungen, neue Infektionsmöglichkeiten entstehen. Daran arbeiten wir“, erklärt Landrat Ralf Hänsel.

Sogenannte Laien-Schnelltests sollen auch im Einzelhandel erhältlich sein – für all jene, die dringend einen Test benötigen. Bei den gegenwärtigen Inzidenzwerten, die das RKI für den Landkreis Meißen ermittelt, und den derzeit geltenden Verordnungen sind mit einem negativen Schnelltestergebnis jedoch keine weitergehenden Dienstleistungen oder Angebote nutzbar als ohne Schnelltest. Insofern dient dieser momentan zunächst der eigenen Sicherheit und der der Mitmenschen – für eine kurze Zeit nach dem Test.

Weitere Informationen zu den Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis Meißen (Anlaufstellen, Öffnungszeiten etc.) wird das Landratsamt im Laufe der Woche bekannt geben und in Abhängigkeit der Ergebnisse der voraussichtlich notwendigen Zertifizierung der Teststellen laufend aktualisieren.

(Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen)

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