Kommunale Wärmeplanung Großenhain

Foto von einem geöffneten Laptop und einen aufgeschlagenen Ringordner. Auf beiden sieht man verschiedene Diagramme.
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Im Rahmen eines vom Bund geförderten Vorhabens (Nationale Klimaschutzinitiative, FKZ 67K27192: „Kommunale Wärmeplanung Stadt Großenhain") die Stadt einen ersten Entwurf für einen kommunalen Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet einschließlich aller Ortschaften entwickelt.

Der Entwurf dokumentiert die systematische Erhebung der Wärmebedarfe in Großenhain, die Analyse bestehender Versorgungsstrukturen, die Bewertung erneuerbarer Energiepotenziale sowie ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung mit konkreten Maßnahmenvorschlägen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In diesem Abschnitt mit häufig gestellten Fragen (FAQs) möchten wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und verständlichen Einstieg in die kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Großenhain ermöglichen. Dafür wurden zentrale Fragen zusammengestellt und beantwortet, um einen ersten kompakten Überblick zu bieten.

Stand: 4/2026

Was ist ein Wärmeplan?

Der Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der zeigt, wie die Wärmeversorgung in Großenhain bis 2045 weitgehend ohne fossile Energieträger auskommen kann. Er analysiert den aktuellen Wärmebedarf, ermittelt, wo welche erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung stehen, und identifiziert geeignete Gebiete für die Versorgung über Wärmenetze oder dezentrale Lösungen, wie z.B. Wärmepumpen.

 

Der Wärmeplan ist spezifisch auf Großenhain zugeschnitten und berücksichtigt unsere lokalen Gegebenheiten – von der Siedlungsstruktur über vorhandene Infrastruktur bis hin zu den Potenzialen für Solarenergie, Biomasse oder Abwärme.

Wie hängen Gebäudeenergiegesetz (GEG), Bundesförderung (BEG) und kommunale Wärmeplanung zusammen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die kommunale Wärmeplanung ergänzen sich, obwohl sie auf verschiedenen Ebenen wirken:

 

Das GEG regelt energetische Anforderungen an einzelne Gebäude – zum Beispiel, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die BEG ist ein Förderprogramm des Bundes, das Sie finanziell unterstützt, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren oder eine emissionsarme Heizung einbauen. Die kommunale Wärmeplanung schaut auf die städtische Ebene: Wo macht Fernwärme Sinn? Wo sind dezentrale Lösungen besser? Welche erneuerbaren Energiequellen haben wir vor Ort?

 

Alle drei Ansätze verfolgen dasselbe Ziel: Treibhausgase reduzieren und Energieeffizienz steigern. Die Wärmeplanung hilft Ihnen dabei, informierte Entscheidungen zu treffen – und zeigt, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude infrage kommen.

 

Hinweis zum Stand der Gesetzgebung (März 2026): Die Bundesregierung hat angekündigt, das GEG durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Dieses soll voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen soll dabei entfallen, stattdessen ist eine schrittweise Beimischung CO2-neutraler Brennstoffe vorgesehen. Die BEG-Förderung bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen. Dieser Wärmeplan wurde auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses geltenden Rechts erstellt. Seine strategischen Aussagen und Empfehlungen behalten unabhängig von dieser Gesetzesänderung ihre Gültigkeit.

Was bedeutet das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) für den Großenhainer Wärmeplan?

Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch im Jahr 2026 durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abzulösen. Die wichtigste Änderung: Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll wegfallen. Stattdessen müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen – die sogenannte Bio-Treppe.
 

Was bedeutet das für den Wärmeplan Großenhain?

 
Der Wärmeplan bleibt gültig und strategisch sinnvoll. Er wurde auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses geltenden Rechts erarbeitet und beschlossen. Seine Kernaussagen – wo eine Versorgung per Fernwärme perspektivisch sinnvoll zu prüfen ist, welche Gebiete sich für dezentrale Lösungen eignen, wie sich der lokale Energiebedarf entwickelt – sind unabhängig vom jeweiligen Bundesgesetz gültig.

 
Was sich ändert: Der regulatorische Druck auf einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer, ihre Heizung zu ersetzen, wird geringer. Der Wärmeplan als Orientierungsinstrument gewinnt damit allerdings an Bedeutung: Gerade weil weniger gesetzlicher Zwang besteht, ist verlässliche lokale Information umso wertvoller – für Eigentümerinnen und Eigentümer, die langfristig planen, für Handwerksbetriebe, die beraten, und für Energieversorger, die investieren.

 
Die Stadt Großenhain steht zur kommunalen Wärmeplanung und zum beschlossenen Wärmeplan. Die langfristige Richtung – sinkende Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, stabile und bezahlbare lokale Wärmeversorgung und Klimaneutralität bis 2045 – bleibt das Ziel, unabhängig davon, welches Bundesgesetz gerade gilt.

Welche Ortsteile Großenhains sind Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung umfasst das gesamte Stadtgebiet mit allen Ortsteilen.

 

Davon wurden drei näher zu untersuchende Fokusgebiete ausgewählt: Zum einen ist das die Großenhainer Innenstadt mit ihrer dichten Bebauung und den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes. Für die weiteren Fokusgebiete wurden zwei Ortschaften im ländlichen Raum ausgewählt für die untersucht werden soll, ob kleinere Wärmenetze sinnvoll umgesetzt werden können. Dabei handelt es sich um Zabeltitz und Skäßchen – zwei Ortschaften in denen städtischen Gebäude als mögliche Ankerkunden als Grundlage einer gemeinschaftliche Wärmeversorgung dienen könnten.

Welche Kosten entstehen für Bürgerinnen und Bürger durch die Wärmeplanung?

Die Erstellung des Großenhainer Wärmeplans ist überwiegend durch Fördermittel des Bundes finanziert, einen kleineren Teil trägt die Stadt Großenhain. Für Sie als Bürgerin oder Bürger entstehen dadurch keine Kosten.

 

Klar ist aber auch: Die Wärmewende wird langfristig Investitionen erfordern – sei es beim Heizungstausch oder bei energetischen Sanierungen. Vor ähnlichen Entscheidungen standen Eigentümer und Eigentümerinnen im Stadtgebiet zuletzt in den 1990er Jahren, als viele von ihnen im Zuge der Wiedervereinigung ihre Heizungsanlagen grundlegend erneuerten. Diese Anlagen sind heute 30 Jahre und älter – ihr Austausch steht ohnehin an.

 

Gesetzliche Vorgaben dazu ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz, welches durch das an-gekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden soll. In den bereits veröffentlichten Eckpunkten zum GMG hat die Bundesregierung ihr Festhalten am Klimaneutralitätsziel 2045 ausdrücklich bekräftigt. Zugleich verzichtet das GMG auf konkrete gesetzliche Vorgaben beim Heizungstausch, wie die Pflicht zum Einbau von Heizungen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Die langfristig steigenden Kosten fossiler Brennstoffe – durch CO₂-Preis und Beimischungspflicht – bleiben dennoch bestehen. Heizen mit Gas und Öl wird damit langfristig teurer werden.

 

Wer den anstehenden Heizungstausch frühzeitig plant und die lokalen Gegebenheiten kennt – etwa ob eine Fernwärmeversorgung in Frage kommt oder welche erneuerbaren Heiztechnologien für das eigene Gebäude sinnvoll und förderfähig sind – kann eine fundierte und langfristig wirtschaftliche Entscheidung treffen. Genau dafür ist der Wärmeplan da.

Welche Bedeutung hat die Wärmeplanung für mich als Bürger?

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument und dient in erster Linie als Orientierungshilfe für die Stadt Großenhain und die Energieversorger im Stadtgebiet. Er identifiziert mögliche Handlungsfelder und bietet Grundlagen für künftige Entscheidungen – aber er ist rechtlich nicht bindend und schreibt Ihnen nicht vor, wie Sie Ihr Gebäude heizen müssen.

 

Wichtig!
Konkret bedeutet das: Aus dem Wärmeplan ergibt sich weder eine Pflicht noch ein Rechtsanspruch darauf, eine bestimmte Wärmeversorgungsart zu nutzen. Die Entscheidung über Heizungssystem und Sanierungsmaßnahmen liegt weiterhin bei Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer.

Treten die Regelungen des GEGs eher in Kraft, weil Großenhain frühzeitig einen Wärmeplan erstellt?

Nein. Die Fertigstellung der Wärmeplanung in Großenhain führt nicht automatisch zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

 

Konkret: Für Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern wie Großenhain gilt eine Frist zur Erstellung der Wärmepläne bis zum 30.06.2028. Erst wenn ein kommunaler Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) vorliegt und die Stadt im Anschluss mittels eines gesonderten Stadtratsbeschlusses ein konkretes Versorgungsgebiet ausweist, können die GEG-Regelungen zur 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen greifen.

 

Die Stadt Großenhain hat aktuell keine Bestrebungen, solche Versorgungsgebiete vorzeitig auszuweisen. Die gesetzlichen Regelungen und Fristen des GEG gelten also unverändert.

 

Wichtig!
Wenn Ihre bestehende Heizung funktioniert, müssen Sie sie nicht austauschen. Geht sie kaputt, gelten Übergangsregelungen. Eine individuelle Energieberatung hilft Ihnen, den richtigen Zeitpunkt für einen Austausch zu finden.

 

Aktueller Hinweis (März 2026): Mit dem angekündigten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird bundesweit gelten, was in Großenhain bereits jetzt zutrifft: Die Wärmeplanung verpflichtet niemanden zum Heizungstausch. Laut der Koalitionseckpunkte zum GMG soll die 65%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen vollständig entfallen. Der Wärmeplan bleibt ein Orientierungsinstrument, löst aber selbst keine Verpflichtungen aus.

Ich bin Mieterin/Mieter – was ändert sich für mich?

Als Mieterin oder Mieter sind Sie nicht direkt betroffen – Entscheidungen über die Heizungsanlage trifft Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter.
 

Dennoch kann es sinnvoll sein, sich über geplante Maßnahmen zu informieren und das Gespräch zu suchen. Wenn in Ihrem Gebiet Fernwärme ausgebaut wird oder Ihr Vermieter die Heizung modernisiert, kann das mittelfristig auch Ihre Nebenkosten beeinflussen.
 

Wichtig!
Bei energetischen Sanierungen haben Vermieter eine Informationspflicht gegenüber Mietern. Größere Maßnahmen müssen transparent kommuniziert werden.

 

Ich bin Vermieterin/Vermieter – was muss ich beachten?

Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des kommunalen Wärmeplans bei Sanierungen oder Neubauten – Sie sind aber nicht dazu verpflichtet.
 

Prüfen Sie die verschiedenen Handlungsoptionen im Hinblick auf langfristige Wertsteigerung Ihrer Immobilie:

  • Lohnt sich der Anschluss an ein geplantes Wärmenetz?
  • Ist eine Wärmepumpe wirtschaftlich sinnvoll?
  • Welche energetischen Sanierungen bringen den größten Nutzen?

 
Wichtig!

Achten Sie bei Umbaumaßnahmen auf transparente Kommunikation mit Ihren Mieterinnen und Mietern, da diese mit vorübergehenden Unannehmlichkeiten verbunden sein können. Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten – oft lassen sich Investitionen deutlich reduzieren.

Welche Gebiete in Großenhain sind prinzipiell für den Ausbau von Fernwärme geeignet?

Im Rahmen der Wärmeplanung wurden in Großenhain „Eignungsgebiete“ identifiziert – das sind Gebiete, die aufgrund ihrer Bebauungsdichte und des Wärmebedarfs grundsätzlich für Wärmenetze gut geeignet sind.

 
Entscheidend ist dabei die sogenannte Wärmeliniendichte – also wie viel Wärme pro Meter Leitungslänge abgenommen wird. Je dichter die Bebauung und je höher der Wärmebedarf, desto wirtschaftlicher lässt sich ein Wärmenetz betreiben.

 
Eine Übersichtskarte der Eignungsgebiete finden Sie auf Seite 85 dieses Berichts sowie auf der Website der Stadt Großenhain.

 

Wichtig!
„Eignungsgebiet“ bedeutet nicht automatisch, dass dort Fernwärme ausgebaut wird. Dafür sind weitere Schritte nötig (siehe nächste Frage).

In welchen Gebieten wird konkret Fernwärme ausgebaut?

Auf Grundlage der Eignungsgebiete werden in einem der Wärmeplanung nachgelagerten Schritt konkrete Ausbaupläne für Wärmenetzausbaugebiete erstellt. Diese berücksichtigen neben der technischen Eignung auch:

  • Wirtschaftliche Umsetzbarkeit
  • Verfügbarkeit erneuerbarer Wärmequellen
  • Abstimmung mit Energieversorgern
  • Zeitliche Machbarkeit

Mögliche Ausbaupläne müssen von der Stadt Großenhain gemeinsam mit den Energieversorgern (insbesondere Danpower) entwickelt werden. Ein Ausbau der Fernwärme bis 2045 ist nur schrittweise möglich und von verschiedenen Faktoren abhängig.

Sobald konkrete Ausbaupläne vorliegen, werden diese von der Stadt veröffentlicht. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner werden frühzeitig informiert. So können Sie Ihre individuellen Entscheidungen zu energetischen Sanierungen oder der Umstellung der Wärmeversorgung im Einklang mit der kommunalen Planung treffen – müssen es aber nicht.

Wie wird sich eine Verringerung des Erdgasbedarfs auf verbleibende Kunden auswirken?

Die Energiekosten für Erdgaskunden setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: dem Gaspreis selbst, den Kosten für das Gasnetz (Netzentgelte) sowie Abgaben und Steuern.
 
Was sich ändert:

  • Der Preis für Erdgas selbst wird tendenziell sinken, weil die Nachfrage nach Erdgas zukünftig sinkt.
  • Die Netzentgelte können steigen: Die Nutzung des Erdgasnetzes wird bis 2045 stark zurück-gehen. Nichtsdestotrotz muss das Gasnetz weiter betrieben werden, aber die Kosten dafür verteilen sich auf immer weniger Anschlussnehmer.
  • Hinzu kommt, dass der CO₂-Preis im europäischen Emissionshandel steigt.

 

In der Summe ist bis 2045 mit moderat steigenden Gesamtkosten für Erdgaskunden zu rechnen. Die Gasversorgung bleibt aber weiterhin verfügbar und zuverlässig.
 

Hinweis zum Stand der Gesetzgebung (März 2026):
Mit dem angekündigten GMG kommt eine weitere Kostenkomponente hinzu: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen – beginnend bei 10 %. Da grüne Gase und grünes Heizöl heute bereits deutlich teurer und weniger verfügbar sind als konventionelle Brennstoffe, ist mit steigenden Betriebskosten für neue eingebaute Gas- und Ölheizungen zu rechnen.

Sind Wasserstoffnetzgebiete für die Wärmeversorgung in Großenhain vorgesehen?

Mögliche geeignete Wasserstoffnetzgebiete wurden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ermittelt. Die Einstufung als Wasserstoffnetzgebiet ist u.a. abhängig von unserem Gasnetzbetreiber, den SachsenNetzen GmbH, die hierzu eigene Pläne entwickeln.


Wasserstoff ist durch zwei Umwandlungsprozesse aktuell mit sehr hohen Umwandlungsverlusten und Kosten belastet und eignet sich derzeit nur für bestimmte Anwendungsfälle. Neben der energieintensiven und kostenaufwendigen Produktion sind für die Wasserstoffnutzung hohe Sicherheitsstandards nötig. Aktuell gibt es kaum Betreiber, die diese Risiken eingehen. In Hinblick auf die Wärmeplanung ist eher zu erwarten, dass andere Anwendungen (z.B. Industrie) im Wasserstoffsektor priorisiert werden.

Projektergebnisse

Der Wärmeplan wird wichtige Orientierung für künftige Heizungsentscheidungen geben. Er teilt das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungsgebiete ein und zeigt auf, wo künftig Wärmenetze entstehen könnten oder wo eine dezentrale Wärmeversorgung sinnvoll ist. Der Plan selbst schafft keine rechtlichen Verpflichtungen für Hauseigentümer, gibt aber wichtige Planungssicherheit für anstehende Investitionen.

Berichtsentwurf Kommunale Wärmeplanung (Stand: 2/2026)

Berichtsentwurf für die öffentliche Auslage (2/2026)

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und häufig gestellte Fragen (FAQs) finden Sie auf

Förderhinweis:

Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Parallel dazu wird ein integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Großenhain entwickelt.

Förderung

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