Fördergebiet Stadtumbau "Äußerer Stadtring (2012 - 2020)"

  • Die bereitgestellten Zuwendungen dienen der Förderung der Durchführung von Stadtumbau-maßnahmen im Rahmen einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Stadtumbaumaßnahmen dienen der städtebaulichen Anpassung an die demografische Entwicklung und der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Stadtteilen, in denen ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen besteht oder zu erwarten ist.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Maßnahme in einem abgegrenzten Stadt-umbaugebiet befindet. In dem nachstehenden Übersichtsplan ist das Fördergebiet dar- gestellt. Weiterhin ist als Voraussetzung für eine Förderung zu beachten, dass die Eintragung im Grundbuch festgeschrieben ist, dass zehn Jahre kein Mietwohnungsbau erfolgt.
  • Gefördert werden:
    - Aufwendungen für die Freimachung von Wohnungen,
    - Aufwendungen für den Rückbau,
    - Aufwendungen für die einfache Herrichtung des Grundstückes zur Wiedernutzung (Begrünung),
    - notwendige Planungsleistungen.
  • Eine Auszahlung der Förderung kann erst dann erfolgen, wenn das Vorhaben abgeschlossen ist und alle förderrelevanten Voraussetzungen vorliegen. Die Höhe der Auszahlung ist begrenzt, d. h. die Grenze liegt bei 110,00 Euro/qm rückgebauter bzw. abzubrechender Wohn-fläche. Es können nur die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden. Diese müssen mit Rechnung und Überweiser nachgewiesen werden.
  • Als Voraussetzung für die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, dass die Stadt vor Baubeginn einen Weiterleitungsvertrag geschlossen hat, in dem sich der Grundstückseigentümer zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet hat. Der Weiterleitungsvertrag bedarf der Schriftform. formlose Anträge für den Abschluss eines Weiterleitungsvertrages sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Großenhain einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Städtebaufördermitteln besteht nicht.

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