Schulen
Vom A,B,C und Einmaleins bis zu Goethes Faust ...an vier Grundschulen mit Hortbetreuung, zwei Oberschulen und einem allgemeinbildenden Gymnasium lernen Kinder in Großenhain (fast) alles, was sie für ihr späterem Leben brauchen. Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen werden in Großenhain an zwei Förderschulen entsprechend ihrer individuellen Besonderheiten gefördert und pädagogisch betreut.
Der Bildungs- und Betreuungsstandort „Am Schacht“ stellt aus sozialer und städtebaulicher Sicht ein besonders gelungenes Beispiel dar. An diesem Standort konzentrieren sich Kindereinrichtungen und Schulen für alle Altersgruppen sowie eine Turnhalle. Von der Kinderkrippe bis zur Schule können Kinder und Jugendliche hier gemeinsam spielen und lernen und dabei in vertrauter Umgebung aufwachsen.
Grundschulanmeldungen für das Schuljahr 2027/2028
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren wurden, werden zum 23.08.2027 schulpflichtig.
Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) zu folgenden Zeiten statt:
Montag, den 07.09.2026 und Mittwoch, den 09.09.2026
jeweils 08:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16.30 Uhr
Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin in der jeweiligen Schule vereinbart werden.
Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht sowie der Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes.
Gern können Sie das Formular zur Schulanmeldung und die Schweigepflichtentbindung bereits im Vorhinein ausfüllen und zum Schulaufnahmetermin mitbringen. Das Formular ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Formular Schulanmeldung SJ 2027_2028
Schweigepflichtentbindung
Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 08.02.2024. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule „Bobersberg“, die 4. Grundschule „Am Schacht“ und die Grundschule Zabeltitz wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Die Aufnahme erfolgt entsprechend der Aufnahmekapazität der gewünschten Schule.
Auskünfte über die Schulbezirkssatzung erhalten die Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Tel.: 03522/304-216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. unter www.grossenhain.de.
Hinweis: Sollten Sie für Ihr Kind im vergangenen Schuljahr einen Rückstellungsbescheid erhalten haben, so müssen Sie es für das Schuljahr 2027/2028 erneut an einer Grundschule anmelden.
Digitale Grundschulanmeldung
Für das Schuljahr 2027/2028 bietet der Freistaat Sachsen zusätzlich zur Anmeldung vor Ort die digitale Anmeldung für Grundschulen an. Eltern können ihr Kind im Zeitraum 1. August bis 15. September 2026 online anmelden.
Anmeldung über das Portal:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Bedingungen
- Nutzung möglich, wenn Eltern und Kind in Sachsen wohnen und die Meldeadresse des Kindes wenigstens mit einem Elternteil übereinstimmt
- Nicht nutzbar bei Anmeldung an Förder‑, Gemeinschafts‑ oder Oberschule+, bei Schulbezirkswechsel oder Rückstellung
- Die zuständige Schule wird automatisch anhand der Wohnadresse ermittelt
- Identitätsprüfung erfolgt per Melderegisterabgleich
Die digitale Anmeldung ersetzt nicht den persönlichen Kontakt zur Schule. Ein Gespräch im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bleibt weiterhin vorgesehen.
Frei beweglicher Ferientag der Großenhainer Schulen
Die Anzahl der Ferientage ist jedes Jahr konstant. Daneben kann es noch unterrichtsfreie Tage und frei bewegliche Ferientage geben, je nachdem wie viele gesetzliche Feiertage auf die Schulferien entfallen. Der unterrichtsfreie Tag wird vom sächsischen Kultusministerium festgelegt. Die frei beweglichen Ferientage können von jeder Schule selbst in Abstimmung mit der Schulverwaltung bestimmt werden.
Die Großenhainer Schulen haben für das Schuljahr 2026/2027 den gemeinsamen frei beweglichen Ferientag wie folgt festgelegt:
30.11.2026
Grundschulen
1. Grundschule "Schubertallee"
Die gültige Schulbezirkssatzung der Stadt Großenhain finden Sie HIER.