Das Foto zeigt den Titelkopf des Großenhainer Amtsblattes. Dieser besteht aus dem Schriftzug "Großenhainer Amstblatt", dem Großenhainer Kringel und sechs monochromen Bildern Großenhainer Sehenswürdigkeiten. Der Titel ist türkis und grün.
Grafik: activ.verlag

Das Großenhainer Amtsblatt ist das Mitteilungs- und Amtsblatt der Großen Kreisstadt Großenhain. Es informiert über wichtige Bekanntmachungen, kommunalpolitische Themen, wissenswerte Meldungen, aktuelle Veranstaltungen sowie hilfreiche Service- und Beratungsangebote in und um Großenhain.

Einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch des Monats, erhalten alle Haushalte und Gewerbetreibende das Amtsblatt zugestellt. Die Erscheinungstermine des Amtsblattes (Änderungen vorbehalten) finden Sie in der aktuellen Jahresplanung.

Die Verteilung erfolgt in alle erreichbaren Haushalte der Großen Kreisstadt Großenhain einschließlich ihrer Ortsteile kostenlos, in der Großenhain-Information im Rathaus sowie in der Zabeltitz-Information. Die Auflagenhöhe beträgt 11.000 Stück (Stand: 01/2024).

Die Sitzungstermine des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse sowie die dazugehörigen Tagesordnungen finden Sie ca. eine Woche vor der Sitzung im Lokalteil der Sächsischen Zeitung Großenhain sowie auf der Homepage in der Rubrik "Aktuelles - Sitzungstermine des Stadtrates und der beschließenden Ausschüsse".

Terminübersicht für das Großenhainer Amtsblatt 2024

Hier finden Sie die aktuelle Terminübersicht (Stand: 12/2023) für die Redaktionsschlüsse und Erscheinungsdaten des Großenhainer Amtsblattes im Jahr 2024.

(Änderungen vorbehalten)

Redaktionsstatut für das Großenhainer Amtsblatt

Um die redaktionelle Struktur des Großenhainer Amtsblattes transparenter zu gestalten, verbindliche Grundlagen für die Einreichung nichtamtlicher Beiträge zu schaffen sowie eine Gleichbehandlung in der Veröffentlichung nichtamtlicher Mitteilungen zu gewährleisten, wurde für das Großenhainer Amtsblatt ein Redaktionsstatut erarbeitet und vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Großenhain beschlossen.

Dieses soll den geltenden Vorschriften für öffentliche Bekanntmachungen im Freistaat Sachsen, den Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Presse und den besonderen regionalen Bezügen des Amtsblattes der Stadt Großenhain sowie dem öffentlichen Interesse der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen.

HIER erhalten Sie das Redaktionsstatut zum Herunterladen.

Zusteller gesucht

Möchten Sie ab sofort als zuverlässiger Zusteller (m/w, ab 13 Jahre) die Firma Bachmann bei der Verteilung des „Großenhainer Amtsblattes“ sowie anderer Printprodukte in Großenhain unterstützen? Wenn ja, so freut sich die Firma Bachmann Direktwerbung über Ihr Interesse unter Tel. 0151 56902526 oder per Fax an 03525 739185 oder per E-Mail an: bachmann-direktwerbung[at]web.de.

 

Zustellung

Sollten Bürgerinnen und Bürger das Großenhainer Amtsblatt mehr als drei Tage nach der Veröffentlichung, nicht regelmäßig oder gar nicht erhalten, so wenden Sie sich bitte an den zuständigen Verteilerservice, die Firma Bachmann Direktwerbung Riesa, siehe Kontaktdaten rechte Spalte.

Gern können Sie Ihren Hinweis auch an die Stadtverwaltung Großenhain, Pressestelle (Tel. +49 (0) 3522 304-102 oder per E-Mail) senden. Wir setzen uns dann mit dem Verteiler in Verbindung.

Hinweise für Einsender

Aus Sicherheitsgründen können Textbeiträge für das Großenhainer Amtsblatt nur noch als Bestandteil des E-Mail-Textes an: presse[at]stadt.grossenhain.de oder als E-Mail-Anhang in aktuellen Office-Formaten wie *docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf eingesandt werden. Dokumente in alten Formaten wie *.doc, *.xls, *.ppt werden ab sofort durch die Sicherheitseinstellungen der Stadtverwaltung blockiert und können so nicht mehr für eine Veröffentlichung redaktionell weiterbearbeitet werden. Einsender werden gebeten, dies zu beachten.

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