Wahlen

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, Art. 20 Grundgesetz. Diese Gewalt wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Mit Bezug auf das Gebiet der Stadt Großenhain werden demnach regelmäßig Wahlen und bei Notwendigkeit Abstimmungen durchgeführt:


• Wahl des Europäischen Parlaments
• Wahl des Deutschen Bundestags
• Wahl des Sächsischen Landtags
• Wahl des Kreistags Meißen (Kommunalwahlen)
• Wahl des Stadtrates Großenhain und Wahl der Ortschaftsräte (Kommunalwahlen)
• Wahl des Oberbürgermeisters der Großen Kreisstadt Großenhain (Kommunalwahlen)
• Wahl des Landrats des Kreises Meißen (Kommunalwahlen)
• Volksentscheide im Freistaat Sachsen (Abstimmungen)
• Bürgerbegehren und Bürgerentscheide der Großen Kreisstadt Großenhain (Abstimmungen)


Alle Wahlen folgen einem bestimmten in dem jeweiligen Wahlgesetz und der entsprechenden Wahlordnung geregelten Verfahren, das von der Wahlvorbereitung zur Wahlhandlung und über die Feststellung des Wahlergebnisses bis zum Erwerb der Mitgliedschaft des zu wählenden Gremiums führt. Das gesamte Verfahren vollzieht sich unter Aufsicht und Leitung der in Wahlgesetz und Wahlordnung vorgeschriebenen Wahlorgane. Diese sind keine Behörden oder öffentlichen Stellen des Bundes, Landes, Kreises oder Stadt sondern weisungsungebundene Einrichtungen gesellschaftlicher Selbstorganisation.
Die Wahlorgane sind die entsprechenden Wahlausschüsse und Wahlleiter sowie die Wahlvorstände und Wahlvorsteher. Grundsatz ist hier, dass die aus dem Kreis der Wahlberechtigten gebildeten Wahlausschüsse und Wahlvorstände in den entscheidenden Abschnitten des Wahlverfahrens die Wahl selbst leiten und kontrollieren sollen. Sie sind eine Art „Selbstverwaltungsorgane“ der Wählerschaft. Die Tätigkeit der Wahlausschüsse unterliegt vor allem der Überwachung durch die Öffentlichkeit, da alle ihre Entscheidungen in öffentlichen Sitzungen getroffen und im Anschluss von den Wahlleitungen öffentlich bekannt gegeben werden.
Die ordnungsgemäße, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung von Wahlen und Abstimmungen hängt zu einem Großteil von dem Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helfer ab, die bereit sind, hierfür ihre Freizeit zu opfern, um das demokratische Grundrecht auf allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen zu sichern. Ohne die tatkräftige Mitwirkung aller ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre die Durchführung einer Wahl nicht denkbar. Daher erhoffen wir uns, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch bei künftigen Wahlen zur Übernahme eines Ehrenamtes bereit erklären.

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