Wahlen und Abstimmungen
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema "Wahlen" zusammen.
Planmäßig stehen folgende Wahlen an:
Deutscher Bundestag (4 Jahre) am 26. September 2021
Oberbürgermeister der Stadt Großenhain (7 Jahre) im Frühjahr 2022
Europaparlament und Kommunalwahlen (5 Jahre) im Frühjahr 2024
Sächsischer Landtag (5 Jahre) im Herbst 2024
Allgemeines
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Großenhain fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Ortschaftsrat der jeweiligen Ortschaft ist ein Teilorgan der Stadt Großenhain. Dieser entscheidet über die Angelegenheiten der Ortschaft entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung bzw. Hauptsatzung der Stadt Großenhain.
Stadt- und Ortschaftsräte werden von den Wahlberechtigten in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren berechnet wird. Wird in einer Ortschaft nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, findet eine Mehrheitswahl statt. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilt werden können.
Wie viele Stadt- und Ortschaftsräte können gewählt werden?
Die Zahl der Stadträte beträgt 22.
Die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder beträgt für die Ortschaft:
Bauda | fünf Mitglieder |
Colmnitz | drei Mitglieder |
Folbern | drei Mitglieder |
Görzig | fünf Mitglieder |
Nasseböhla mit Stroga | fünf Mitglieder |
Skassa | drei Mitglieder |
Skäßchen mit Krauschütz, Skaup und Uebigau | fünf Mitglieder |
Strauch | fünf Mitglieder |
Walda-Kleinthiemig | sieben Mitglieder |
Weßnitz-Rostig | vier Mitglieder |
Wildenhain | fünf Mitglieder |
Zabeltitz | fünf Mitglieder |
Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. Wählervereinigungen können dabei mitgliedschaftlich oder auch nicht mitgliedschaftlich organisiert sein. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.
Jeder Wahlvorschlag darf höchstens eineinhalbmal soviel Bewerber enthalten, wie Stadt- bzw. Ortschaftsräte zu wählen sind.
Wann sind die Wahlvorschläge einzureichen?
Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl, diese wird voraussichtlich im Großenahiner Amtsblatt am 30.01.2019 veröffentlicht, und müssen spätestens am 66. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden. Damit ist das Einreichen der Wahlvorschläge bis zum 21.03.2019, 18.00 Uhr möglich.
Wo sind die Wahlvorschläge einzureichen?
Alle notwendigen, ausgefüllten und unterschriebenen Formulare sollten nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses übergeben werden. Die Übergabe soll durch die im Wahlvorschlag benannte Vertrauensperson erfolgen, da bereits beim Einreichen eine erste Prüfung der Unterlagen erfolgt.
Formulare für die Stadtratswahl
- Wahlvorschlag
- Zustimmungserklärung des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers
- Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber
- Versicherung an Eides statt
- Bescheinigung über das Wahlrecht der Unterzeichner des Wahlvorschlags einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung
- Wählbarkeitserklärung für ausländische Unionsbürger
Formulare für die Ortschaftsratswahl
- Wahlvorschlag
- Zustimmungserklärung des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit des Bewerbers
- Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber
- Versicherung an Eides statt
- Bescheinigung über das Wahlrecht der Unterzeichner des Wahlvorschlags einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung
- Wählbarkeitserklärung für ausländische Unionsbürger
Was ist die Aufgabe eines Wahlhelfers?
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der die Wahlhandlung leitet und das Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellt. Die Wahlvorstände bestehen jeweils aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben weiteren Beisitzern. Darüber hinaus werden auch Wahlvorstände für die Briefwahl (Briefwahlvorstände) bestimmt. Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden durch die Stadt Großenhain bestellt.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlabhängig kann jeder Großenhainer Wahlhelfer werden, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Großenhain seine Hauptwohnung hat, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eine Tätigkeit in mehreren Wahlorganen der gleichen Wahl ist nicht gestattet.
Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig wird.
Wie werden die Leistungen der Wahlhelfer vergütet?
Die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung. Dieses sog. „Erfrischungsgeld“ wird am Wahltag ausgezahlt und beträgt bei den:
Mitgliedern eines Wahlvorstandes:
Wahlvorsteher als Vorsitzender | 50,00 Euro |
Stellvertreter des Wahlvorstehers | 45,00 Euro |
Schriftführer | 40,00 Euro |
Beisitzer | 35,00 Euro |
Mitglieder eines Briefwahlvorstandes:
Wahlvorsteher als Vorsitzender | 70,00 Euro |
Stellvertreter des Wahlvorstehers | 50,00 Euro |
Schriftführer | 40,00 Euro |
Beisitzer | 35,00 Euro |
Verbringen die Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahllokal?
Nein, auch wenn die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sind, müssen unter Beachtung der Beschlussfähigkeit des Wahlvorstandes nicht alle Mitglieder des Wahlvorstandes während der gesamten Wahlzeit anwesend sein. Nur bei der anschließenden Ergebnisermittlung (Auszählung) soll der Vorstand vollständig und arbeitsfähig sein. Briefwahlvorstände beginnen ihre Tätigkeit 15.00 Uhr im Rathaus. Sie bereiten die Wahlhandlung vor und zählen ab 18.00 Uhr die Stimmen aus. Bringen Sie sich bitte Verpflegung für den Tag mit, Getränke werden zur Verfügung gestellt.
Werden Kenntnisse bezüglich der Wahl vorausgesetzt?
Die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreter werden durch den Wahlleiter im Zeitraum der letzten vier Wochen vor der Wahl in Kleingruppenschulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die übrigen Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahllokales vom Wahlvorsteher eine Einweisung in ihre Aufgaben.
Wo können Wahlhelfer selbst wählen?
Wahlhelfer können im eigenen Wahlbezirk ihren Wahlgang erledigen. Falls sie in einem anderen Wahlbezirk eingesetzt werden, können sie nur dort wählen, wenn sie einen zuvor beantragten Wahlschein vorlegen. Sie können aber auch nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung an der Briefwahl teilnehmen.
Wie kann ich mich als Wahlhelfer bereit erklären?
Sie können jederzeit oder aber rechtzeitig vor der nächsten Wahl Ihre Daten formlos per E-Mail an wahlamt@stadt.grossenhain.de übermitteln. Teilen Sie uns dazu bitte den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Anschrift, die telefonische Erreichbarkeit, ggf. den Wunscheinsatzort (Wahlbezirk), ein vorhandenes Fahrzeug (Mobilität) und eine Berufstätigkeit mit. Für eine Ernennung als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher sollten Sie bereits Vorkenntnisse als Wahlhelfer gesammelt haben.
In jedem Fall benötigt das Wahlamt eine schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung, die spätestens mit dem Berufungsschreiben verschickt wird.
In der Regel werden folgende Wahlbezirke bestimmt. Die Anzahl der Briefwahlvorstände richtet sich nach der Wahlart und dem zu erwartenden Briefwähleraufkommen.
Bezirk Nr. |
Abgrenzung der Wahlbezirke (Bezeichnung) |
Wahlraum |
Anschrift |
001 |
Großenhain, Zentrum 1 |
1. GS „Schubertallee“ |
Franz-Schubert-Allee 4, |
002 |
Großenhain, Zentrum 2 |
Begegnungsstätte der Stadt |
Alleegäßchen 1, |
003 |
Großenhain, Nord |
Kindertagesstätte Preuskerstraße |
Preuskerstraße 58, |
004 |
Kleinraschütz |
2. OS „Am Schacht“, Speisesaal |
Am Schacht 2, |
005 |
Großraschütz |
STEMA Metallleichtbau GmbH |
Riesaer Straße 50, |
006 |
Zschieschen |
Dorfgemeinschaftshaus Zschieschen |
Lindenstraße 2, |
007 |
Naundorf 1 |
Gymnasium, Haus 2 |
Hohe Straße 27, |
008 |
Zschauitz |
Dorfgemeinschaftshaus Zschauitz |
Dorfstraße 15, |
009 |
Naundorf 2 |
Gymnasium, Haus 1 |
Franz-Schubert-Allee 29, |
010 |
Mülbitz |
Kindertagesstätte Chladeniusstraße |
Chladeniusstraße 1a, |
011 |
Kupferberg 1 |
1. OS „Am Kupferberg“ |
Clara-Zetkin-Weg 2, |
012 |
Kupferberg 2 |
2. GS „Bobersberg“, Turnhalle |
Martin-Scheumann-Str. 12, |
013 |
Folbern |
Dorfgemeinschaftshaus Folbern |
Am Kindergarten 3, |
014 |
Bauda |
Dorfgemeinschaftshaus Bauda |
Am Kabinett 1, |
015 |
Walda-Kleinthiemig |
Feuerwehrgerätehaus |
Baudaer Straße 3, |
016 |
Wildenhain |
Kindertagesstätte Wildenhain |
Neue Hauptstraße 6, |
017 |
Zabeltitz |
Grundschule Zabeltitz, Speiseraum |
Unter den Linden 11, |
018 |
Görzig |
Dorfgemeinschaftshaus Görzig |
Mühlenstraße 16, |
019 |
Skäßchen |
Jugendclub Skäßchen |
Alte Hauptstraße 12, |
020 |
Strauch |
Feuerwehrgerätehaus Strauch |
Im Gut 1, |
021 |
Briefwahl 1 |
Rathaus, Sitzungssaal |
Hauptmarkt 1, |
022 |
Briefwahl 2 |
Rathaus, Beratungsraum 014 |
Hauptmarkt 1, |
023 |
Briefwahl 3 |
Rathaus, Beratungsraum 10 |
Hauptmarkt 1, |
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu kann der auf der Wahlbenachrichtigung umseitig abgedruckte Wahlscheinantrag ausgefüllt an der Großenhain-Information abgegeben oder per Post an die Stadt Großenhain gesandt werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlamt@stadt.grossenhain.de unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums, der vollständigen Wohnanschrift sowie Wählerverzeichnis- und Wahlbezirksnummer anzufordern. Eine telefonische Beantragung ist nach § 13 Abs. 1 Kommunalwahlordnung unzulässig.
Beachten Sie bitte, dass die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen am zweiten Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr endet. Verspätet eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Verlinkungen zu den aktuellen Bekanntmachungen:
Landratswahl am 11.10.2020 und ggf. zweiter Wahlgang am 08.11.2020
Aktives Wahlrecht
Für die Kommunalwahlen in der Stadt Großenhain sind nur die Bürger der Stadt und der Ortschaften sowie die ausländischen Unionsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Großenhain bzw. der Ortschaft mit Hauptwohnsitz wohnen. Sie müssen zudem am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Passives Wahlrecht
In den Stadtrat der Stadt Großenhain sind die Bürger der Stadt Großenhain sowie der Ortsteile und die ihnen gleichgestellten ausländischen EU-Bürger wählbar, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Großenhain ihren Hauptwohnsitz haben. Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft sind ferner nicht wählbar, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedsstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben.
Wählbar in den Ortschaftsrat sind zudem alle Bürger dieser Ortschaft und die ihnen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO gleichgestellten ausländischen Unionsbürger, die am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten in der Ortschaft wohnen.
Vorschriften
- Gemeindeordnung (SächsGemO)
- Kommunalwahlgesetz (KomWG)
- Kommunalwahlordnung (KomWO)
Noch mehr Informationen erhalten Sie:
- auf der Seite des Freistaates Sachsen unter: www.wahlen.sachsen.de
- auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen: infoseiten.slpb.de/politik/sachsen
Videos zum Thema Wahlen
Hier finden Sie eine Reihe von Videos rund um das Thema "Europawahlen".
Die vorgestellten allgemeinen Informationen und Abläufe ähneln denen für die Kommunalwahlen und die Landtagswahlen.