Verloren, gefunden, ersteigert

Regelmäßig werden im Fundbüro der Stadtverwaltung Großenhain (Sekretariat des Geschäftsbereiches Stadtkultur und Ordnung, 1. OG, Zimmer 28) Gegenstände wie Fahrräder, Schlüssel, Mobiltelefone, Taschen usw. abgegeben, deren Besitzer nicht ermittelbar sind.

Im Fundbüro werden diese Gegenstände sechs Monate lang aufbewahrt.

Meldet sich der Besitzer während dieser Zeit nicht und macht auch nach der öffentlichen Bekanntmachung im Großenhainer Amtsblatt seine Ansprüche nicht bei der Stadtverwaltung Großenhain geltend, so können die Gegenstände öffentlich, meistbietend versteigert werden.

Versteigerungen finden in unregelmäßigen Abständen im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die zu versteigernden Gegenstände können vor der Versteigerung im Innenhof des Rathauses bzw. im Sitzungssaal besichtigt werden.

Nach § 981 BGB fällt der Versteigerungserlös, wenn nicht ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat, drei Jahre nach dem Ablauf der in der Bekanntmachung bestimmten Frist, an die Stadt Großenhain.

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