Stadtrat und Ausschüsse der Großen Kreisstadt Großenhain

Ratsinformationssystem

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Im Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung Großenhain finden Sie u.a.:

die Sitzungstermine der Gremien,

die Tagesordnungen sowie

die Mitglieder des Stadtrates.

Der Großenhainer Stadtrat

Der Stadrat ist das Hauptorgan der Großen Kreisstadt Großenhain. Seine Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Regularien seiner Arbeit sind im wesentlichen in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) verankert.

Die 22 Mitglieder des Großenhainer Stadtrates werden aller fünf Jahre durch die Bürgerinnen und Bürger der Großen Kreisstadt Großenhain sowie weiteren Wahlberechtigten gewählt. Die letzte Kommunalwahl fand am 26. Mai 2019 statt; der gewählte und bis 2024 amtierende Stadtrat nahm seine Arbeit daraufhin in der konstituierenden Sitzung am 21.08.2019 auf. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied im Stadtrat entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte über alle Angelegenheiten der Großen Kreisstadt Großenhain und legen die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Bestimmte Aufgaben erledigt der Oberbürgermeister jedoch auch in eigener Zuständigkeit, z. B. wenn dies gesetzlich so vorgesehen ist oder der Stadtrat Aufgaben übertragen hat. Der Stadtrat kann Aufgaben auch an seine beschließenden Ausschüsse übertragen.

Die Stadträtinnen und Stadträte vertreten im aktuellen Stadtrat folgende Parteien und Wählervereinigungen (Stand 21.08.2019):

Ausschüsse

Die Ausschüsse haben die Aufgabe, in ihrem Fachbereich die Entscheidungen des Stadtrates vorzubereiten. Darüber hinaus werden ihnen durch den Stadtrat Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten übertragen.

Die Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse ergeben sich aus den Festlegungen der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Großenhain und der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen.

Informationen zu den Ausschüssen und ihren Besetzungen erhalten Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Großenhain.

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Ortschaftsräte

Für die 18 Ortsteile der Großen Kreisstadt Großenhain wurden zwölf Ortschaftsräte gebildet, die einen oder mehrere Ortsteile gemeinsam vertreten. Ihre Mitglieder werden von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils/ der jeweiligen Ortsteile gewählt. In jedem Ortschaftsrat gibt es einen Ortsvorsteher und stellvertretenden Ortsvorsteher.

Die Ortschaftsräte vertreten die Interessen des Ortsteils gegenüber dem Stadtrat. So sind die Ortschaftsräte zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Zudem steht ihnen zu allen Ortschaftsangelegenheiten ein Vorschlagsrecht zu.

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