Ortschaftsräte
Für die 18 Ortsteile der Großen Kreisstadt Großenhain wurden zwölf Ortschaftsräte gebildet, die einen oder mehrere Ortsteile gemeinsam vertreten. Ihre Mitglieder werden von den Bürgern des jeweiligen Ortsteils/ der jeweiligen Ortsteile gewählt. In jedem Ortschaftsrat gibt es einen Ortsvorsteher und stellvertretenden Ortsvorsteher.
Die Ortschaftsräte vertreten die Interessen des Ortsteils gegenüber dem Stadtrat. So sind die Ortschaftsräte zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören. Zudem steht ihnen zu allen Ortschaftsangelegenheiten ein Vorschlagsrecht zu.
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