Ab August gilt wieder die Parkscheinpflicht in der Großenhainer Innenstadt

Das Foto zeigt den Parkscheinautomaten auf der Naundorfer Straße. Im Hintergrund erkennt man den Kirchplatz und die Marienkirche.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/DS

Im Juli wurden in einer Ausnahmeregelung in der Großenhainer Innenstadt von der Stadt keine Parkgebühren erhoben. Vom 1. bis zum 31. Juli musste nur die Parkscheibe eingelegt werden, dann durfte man bis zu zwei Stunden kostenlos parken.

Die Aktion, die zur Unterstützung der Großenhainer Innenstadthändler nach dem Corona-Lockdown gedacht war, endet zum 31. Juli. Ab August gilt an allen Parkscheinautomaten in der Innenstadt wieder die Gebührenpflicht! Die Stadtverwaltung Großenhain bittet alle Fahrzeugführer, dies unbedingt zu beachten.

Die temporäre Beschilderung der Parkflächen und Parkscheinautomaten wird durch den Stadtbauhof zeitnah angepasst.

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