Aufnahmeverfahren in den Grundschulen der Stadt Großenhain
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2015 bis 30. Juni 2016 geboren wurden, werden zum 29. August 2022 schulpflichtig.
Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain, einschließlich Zabeltitz, zu folgenden Zeiten statt: An der 1. Grundschule Großenhain am Montag, den 13. September 2021, und am Mittwoch, den 15. September 2021, jeweils 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr. An der 2. Grundschule „Bobersberg“ von Montag, den 13. September 2021, bis Donnerstag, den 16. September 2021, jeweils 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Dienstag, den 14. September 2021, von 13:00 bis 16:30 Uhr. An der 4. Grundschule „Am Schacht“ am Dienstag, den 14. September 2021, und am Donnerstag, den 16. September 2021, jeweils 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr. An der Grundschule Zabeltitz am Montag, den 13. September 2021, und am Donnerstag, den 16. September 2021, jeweils 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und am Mittwoch, den 15. September 2021, von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin vereinbart werden.
Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 16. Mai 2018. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule „Bobersberg“ und die 4. Grundschule „Am Schacht“ wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet.
Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen. Auskünfte über die jeweiligen Schulbezirke erhalten die Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain unter 03522 304-216, in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt/Stadtrecht/Satzungen & Verordnungen/Kita-Schulen-Sport-Kultur". Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.