Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 geboren wurden, werden zum 05. August 2024 schulpflichtig.
Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) zu folgenden Zeiten statt:
1. Grundschule Großenhain (Tel. 03522 502948) |
|
Montag, 04.09.2023 |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Mittwoch, 06.09.2023 |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
2. Grundschule „Bobersberg“ (Tel. 03522 62044) |
|
Montag, 04.09.2023, bis Donnerstag, 07.09.2023 |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
Dienstag, 05.09.2023 |
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
4. Grundschule „Am Schacht“ (Tel. 03522 502471) |
|
Dienstag, |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Donnerstag, 07.09.2023 |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Grundschule Zabeltitz (Tel. 03522 310921) |
|
Dienstag, |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Donnerstag, 07.09.2023 |
von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin in der jeweiligen Schule vereinbart werden.
Mitzubringen ist das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 16. Mai 2018.
Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule „Bobersberg“ und die 4. Grundschule „Am Schacht“ wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger.
Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen.
Auskünfte über die jeweiligen Schulbezirke erhalten Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Telefon: 03522 304-216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de/Stadt/Stadtrecht/Satzungen&Verordnungen/Kita-Schulen-Sport-Kultur.
Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.