Aufnahmeverfahren in den Grundschulen der Stadt Großenhain

Foto der 1. Grundschule Großenhain
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 geboren wurden, werden zum 19. August 2019 schulpflichtig.

Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) am Dienstag, 4. September 2018, und am Mittwoch, 5. September 2018, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, statt. Mitzubringen ist das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes.

Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 16. Mai 2018. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule „Bobersberg“ und die 4. Grundschule „Am Schacht“ wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Für die Grundschule Zabeltitz bleibt der bisher gültige Schulbezirk bestehen.

Auskünfte über die jeweiligen Schulbezirke erhalten die Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Telefon: 03522 304-216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen beziehungsweise über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Stadt/Stadtrecht/Satzungen & Verordnungen/Kita-Schulen-Sport-Kultur“. Kinder, die eine freie Grundschule besuchen möchten, müssen zuerst in der für sie zuständigen staatlichen Schule angemeldet werden.

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