Aufnahmeverfahren in den Grundschulen der Stadt Großenhain
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 geboren wurden, werden zum 23. August 2027 schulpflichtig. Das Aufnahmeverfahren für diese Kinder findet in allen Grundschulen der Stadt Großenhain (einschließlich Zabeltitz) zu folgenden Zeiten statt:
1. Grundschule Großenhain (Tel. 03522 502948)
Montag, 07.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 09.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
2. Grundschule „Bobersberg“ (Tel. 03522 62044)
Montag, 07.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 09.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
4. Grundschule „Am Schacht“ (Tel. 03522 502471)
Montag, 07.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 09.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Grundschule Zabeltitz (Tel. 03522 310921)
Montag, 07.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch, 09.09.2026, von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Abweichend zu diesen Zeiten kann im Einzelfall telefonisch ein separater Termin in der jeweiligen Schule vereinbart werden.
Mitzubringen sind das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht sowie der Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes.
Gern können Sie das Formular zur Schulanmeldung bereits im Voraus ausfüllen und zum Schulaufnahmetermin mitbringen. Das Formular finden Sie auf der Website der Stadt Großenhain in der Rubrik >Formulare und Anträge< oder auf den Homepages der Grundschulen. Das Formular ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Grundlage für die Aufnahme der Kinder in die zuständige Grundschule ist die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain vom 08. Februar 2024. Für die 1. Grundschule Großenhain, die 2. Grundschule „Bobersberg“, die 4. Grundschule „Am Schacht“ und die Grundschule Zabeltitz wurde ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet. Innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger. Die Aufnahme erfolgt entsprechend der Aufnahmekapazität der gewünschten Schule.
Auskünfte über die Schulbezirkssatzung erhalten Eltern in der Stadtverwaltung Großenhain (Tel.: 03522 304-216), in den Kindereinrichtungen, den jeweiligen Grundschulen bzw. über die Internetseite der Stadt Großenhain unter www.grossenhain.de >Stadt – Stadtrecht – Satzungen & Verordnungen – Kita-Schulen-Sport-Kultur<.
Aktueller Hinweis | Einführung einer sachsenweiten digitalen Grundschulanmeldung
Die Anmeldung zur Aufnahme in den Grundschulen der Stadt Grossenhain erfolgte bisher ausschließlich in den Grundschulen vor Ort. Nun eröffnet das Kultusministerium für den Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend zum bisherigen Anmeldeverfahren die Möglichkeit zur digitalen Anmeldung. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks anmelden: https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule vorgesehen
• es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich. Die gewünschte Schule kann innerhalb des gemeinsamen Schulbezirks der Großen Kreisstadt Großenhain anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden. Es besteht auch die Möglichkeit eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben. Die Identität des Kindes und der Eltern wird bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich. Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden: digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de.