Corona-Situation im Landkreis Meißen

Notbekanntmachung zur Überschreitung der Inzidenz von 200 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen

Im Landkreis Meißen gibt es Stand heute 3.584 positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen. Von diesen befinden sich 1.109 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 182 neu infizierte Personen hinzugekommen. Es sind aktuell 1.270 Kontaktpersonen von positiven Fällen in behördlich angeordneter Quarantäne zu verzeichnen.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind gegenwärtig 108 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. 19 von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. 110 Personen sind bislang verstorben. Dies sind sieben Verstorbene mehr als am Vortag.

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis beträgt heute 363,2. Damit hat der Landkreis Meißen am fünften Tag in Folge den Inzidenzwert 200 nach Angaben des RKI überschritten: 30.11.2020: 213,1, 01.12.2020: 242,8, 02.12.2020: 299,5, 03.12.2020: 359,9. Dies hat das Landratsamt am heutigen Freitag entsprechend auf der Website bekannt gemacht.

Mit der Feststellung dieses Inzidenzwertes treten gemäß § 5a der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung folgende Regelungen unmittelbar in Kraft:

  1. Gemäß § 5a Abs. 2 SächsCoronaSchVO findet in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt.
  2. Im Unterricht der Sekundarstufe I ab Klassenstufe 7 ist auch von Schülerinnen und Schülern eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
  3. Der Zeitpunkt der Beendigung des eingeschränkten Regelbetriebs und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird durch das Landratsamt Meißen öffentlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Meißen hatte die Träger der Kitas sowie die betroffenen Schulen bereits mit einem Schreiben in dieser Woche vorab über das voraussichtliche Erreichen des Inzidenzwertes informiert, sodass diese Vorbereitungen treffen konnten.

Ab heute sind auch wieder die Übersichten zu den Fallzahlen auf der Website des Landkreises Meißen zu finden (www.kreis-meissen.de – Gesundheitsamt – Corona-Virus-Statistiken). Neben dem maßgeblichen Inzidenzwert des RKI ist ebenfalls der Inzidenzwert nach Datenlage des Gesundheitsamtes dort zu finden. Beide Werte nähern sich nach der erfolgten Systemumstellung infolge der neuen Rechtslage an.

Abweichungen zwischen den Inzidenzen des Landkreises und den Daten des RKI-Dashboards können auch weiterhin bestehen und haben verschiedene Ursachen, wie beispielsweise einen Übermittlungsverzug und einen anderen Datenstand, das RKI verwendet den Datenstand jeweils 00:00 Uhr, das Gesundheitsamt 08:30 Uhr. Die Daten werden automatisiert und elektronisch übermittelt. Die anschließende Qualitätskontrolle kann dazu führen, dass Datensätze im Verlauf ergänzt oder korrigiert werden. Die Korrektur der Daten erfolgt immer durch das Gesundheitsamt.

(Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen)

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