Corona-Situation im Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 13.483 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 504 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 70 positiv getestete Personen hinzugekommen.

920 Kontaktpersonen von positiven Fällen halten sich aktuell ebenfalls in behördlich angeordneter Quarantäne auf. Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 136,1.

Unabhängig vom Status der Quarantäne sind derzeit 69 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Meißen als stationär aufgenommen erfasst. Sechs von ihnen werden auf der Intensivstation behandelt. Die Zahl der bislang Verstorbenen liegt zu gestern unverändert bei 554 Personen.

Überschreitung des Inzidenzwertes an fünf aufeinanderfolgenden Tagen

Gemäß § 5a Abs. 8 Satz 5 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) hat der Landkreis Meißen heute bekannt gegeben, dass der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen mit Ablauf des gestrigen Tages an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (siehe Bekanntmachung vom 19.03.2021 unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Entsprechend der Vorgaben der Verordnung müssen ab dem 22. März die Kindertageseinrichtungen sowie die Schulen schließen. Ein Handlungsspielraum für den Landkreis Meißen besteht diesbezüglich nicht. Ausgenommen von der Regelung sind die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge. Sie können weiterhin ihre Schulen besuchen. Zudem wird jeweils wieder eine Notbetreuung eingerichtet.

Landrat Ralf Hänsel hatte sich eine andere Lösung für die Schulen sowie Kindertagesstätten gewünscht und sich daher im Vorfeld sowohl im Gespräch mit den zuständigen Ministerien als auch auf schriftlichem Wege für ein differenziertes Offenhalten der Einrichtungen stark gemacht. „Vor dem Hintergrund, dass der Inzidenzwert weiter ansteigt, entspricht die Folge der derzeitigen Rechtslage. Allerdings muss das alleinige Fixieren auf Inzidenzwerte dringend überdacht werden.“, wiederholte er eine seit Langem von ihm gegenüber der Staatsregierung vorgetragene Forderung.

Nach der aktuellen Fassung des SächsCoronaSchVO können die Schulen und Kindertagesstätten wieder öffnen, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

(Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen)

Tagesstatistik

Den aktuellen Tagesbericht, der die Infektionszahlen widergibt, finden Sie unter http://www.kreis-meissen.org/16190.html (rechte Spalte "Downloads").

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