Corona-Tests noch bis zum 9. Oktober am Hauptmarkt

Das Foto zeigt ein Ladengeschäft am Hauptmarkt. Die Fenster sind mit einer Sichtfolie. Auf der Folie stehen die Texte "Corona-Testzentrum" und "Große Kreisstadt Großenhain".
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/DS

Seit März 2021 organisiert die Stadtverwaltung Großenhain Corona-Schnelltestmöglichkeiten in Großenhain.

Anfangs stand das SkZ Alberttreff von montags bis freitags als Teststandort zur Verfügung, dieser wechselte im Juni 2021 in die Großenhainer Innenstadt zum Hauptmarkt 3. Hier werden seitdem am Donnerstag, Freitag und Sonnabend Testungen von den Mitarbeitern der Verwaltung und den geschulten ehrenamtlichen Helfern durchgeführt. Als einzige Kommune im Landkreis Meißen hat die Stadt damit selbst das kostenfreie Testangebot für Bürgerinnen und Bürger organisiert. In mehr als sechs Monaten wurden dabei rund 12.200 Untersuchungen durchgeführt.

Da mittlerweile großflächig Impfangebote bestehen, will der Bund die kostenlosen Bürgertests zum 10. Oktober 2021 einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen Bürger, die nicht geimpft oder genesen sind und ab einer Inzidenz über 35 beispielsweise ein Restaurant besuchen wollen, den dafür erforderlichen Corona-Schnelltests bezahlen. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung besteht.

Vor dem Hintergrund der bundeseinheitlichen Neuregelung werden am 9. Oktober letztmalig Testungen am Hauptmarkt durch die Stadtverwaltung angeboten, da dieser Dienst dann von privaten Anbietern wie etwa Apotheken übernommen werden kann. Die Stadtverwaltung hat deshalb mögliche Dienstleister angeschrieben und sie über die geplante Schließung des kommunalen Testzentrums informiert. „Zwei Apotheken haben uns bereits bestätigt, die Corona-Schnelltests nach Terminvereinbarung anzubieten, so etwa die Löwen-Apotheke am Hauptmarkt und ab November die Apotheke am Kupferberg“, erklärt Oberbürgermeister Sven Mißbach. Weitere Informationen etwa zu den Kosten können dann auf den jeweiligen Internetseiten der Apotheken abgerufen oder telefonisch erfragt werden.

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