Eingeschränkter Besucherverkehr im Rathaus ab dem 4. Mai

Das Foto zeigt eine Außenaufnahme des heutigen dreigeschossigen Rathauses von Großenhain. Man sieht viele Fenster und den Rathausturm.
Foto: Steffen Peschel

Aufgrund der Corona-Pandemie war das Rathaus Großenhain seit dem 23. März für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Ab kommenden Montag, 4. Mai, erfolgt nun eine teilweise Öffnung.

Der allgemeine Besucherverkehr wird jedoch vorerst auf Dienstag und Donnerstag beschränkt. Hierbei gelten die regulären Öffnungszeiten, das heißt dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr. Montags und freitags sind Termine im Rathaus auch weiterhin nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem zuständigen Sachgebiet/Sachbearbeiter möglich. Die Öffnung der Großenhain-Information und des Einwohnermeldeamtes am ersten Samstag des Monats entfällt im Mai.

Alle Rathaus-Besucher müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Gebäudes und während des Aufenthaltes tragen. In Bereichen mit Besucherverkehr (Eingangs- und Wartebereiche, Treppenhaus, öffentliche Toiletten, Fahrstuhl etc.) werden zusätzliche Hygienevorkehrungen getroffen. Besucher werden außerdem gebeten, auf die Abstandsregeln zu achten und Warteschlangen zu vermeiden.

Ab dem 4. Mai werden auch die Beratungstätigkeiten Dritter im Rathaus wie die anwaltliche Beratung oder die Verbraucherberatung wieder möglich sein. Die Durchführung ist vom Anbieter abhängig und erfolgt unter Wahrung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Mitarbeiterinnen der Großenhain-Information stehen Ihnen gern für Auskünfte und bei Fragen unter Telefon 03522 304-0 oder per E-Mail an stadtverwaltung@grossenhain.de zur Verfügung.

 

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