Kultusminister Piwarz übergab Fördermittelbescheid an Großenhain

Das Foto zeigt den Sächsischen Kultusminister, Christian Piwarz, wie er OB Dr. Mißbach den Fördermittelbescheid überreicht.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/DS

Kultusminister Christian Piwarz übergab heute einen Fördermittelbescheid über rund 1,3 Millionen Euro an Oberbürgermeister Dr. Sven Mißbach (Foto). Die Mittel kommen der 1. Grundschule Großenhain, der 2. Grundschule „Bobersberg“, der 4. Grundschule „Am Schacht“, der Grundschule Zabeltitz, der 1. Oberschule „Am Kupferberg“, der 2. Oberschule „Am Schacht“, dem Werner-von-Siemens-Gymnasium Großenhain (Haus 1/ Haus 2) und der Schule zur Lernförderung Großenhain zu Gute. Mit dem Geld sollen leistungsstarke Internetzugänge in den Schulgebäuden ermöglicht und digitale Arbeitsgeräte für Lehrer und Schüler angeschafft werden.  Insgesamt 3,86 Millionen Euro, davon rund 2,04 Millionen Euro aus Eigenmitteln, investiert die Stadt Großenhain in den Jahren 2020 bis 2024 in die Digitalisierung an diesen Schulen.  

Die digitale Infrastruktur von Schulen wird in Sachsen nach der Richtlinie Digitale Schulen gefördert. Insgesamt stehen dafür rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang sind 377 Anträge im Umfang von 211 Millionen Euro eingegangen. Davon wurden 314 Anträge mit einem Volumen von 109 Millionen Euro bereits bewilligt. Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN­-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Wie die Fördermittel verwendet werden, wird zuvor im Medienentwicklungsplan festgelegt. Sachsen war das erste Bundesland, in dem die Förderung aus dem DigitalPakt gestartet ist. Über vordefinierte Schulträgerbudgets weiß jeder Schulträger genau, welche Mittel ihm insgesamt zustehen. Die in der Richtlinie Digitale Schulen ausgewiesenen Festbeträge führen dazu, dass für jedes denkbare Projekt die zu erwartende Fördersumme einfach und ohne langwierige Prüfung von Planungsunterlagen ermittelt werden kann.

Diese Maßnahme wird gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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