Rathaus öffnet wieder für den allgemeinen Besucherverkehr

Das Foto zeigt eine Außenaufnahme des heutigen dreigeschossigen Rathauses von Großenhain. Man sieht viele Fenster und den Rathausturm.
Foto: Steffen Peschel

Aufgrund der seit Tagen sinkenden Inzidenzwerte im Landkreis Meißen kann auch das Rathaus Großenhain ab Montag, 31. Mai 2021, wieder für den allgemeinen Besucherverkehr öffnen.

Die Mitarbeiterinnen der Großenhain-Information im Rathaus sind ab kommender Woche zu den folgenden Zeiten wieder persönlich, telefonisch und per E-Mail erreichbar: Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, am Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr. Am Mittwoch erreichen Bürgerinnen und Bürger die Großenhain-Information von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (03522 304-0) und per E-Mail (stadtverwaltung@grossenhain.de).

Im Einwohnermeldeamt werden Sprechzeiten in den ersten beiden Juniwochen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sein. Die Öffnung des Einwohnermeldeamtes und der Großenhain-Information am ersten Samstag des Monats wird ab Juli wieder angeboten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete stehen für Anfragen und Anliegen persönlich, telefonisch und elektronisch während der regulären Sprechzeiten zur Verfügung: montags von 09:00 bis 12:00 Uhr, dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Das Stadtarchiv ist am Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr sowie am Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr für Bürgerinnen und Bürger, Familien- und Heimatforscher geöffnet. Weitere Termine sind nach Vereinbarung unter Telefon 03522 304-205 möglich.

Im gesamten Rathaus muss auch weiterhin eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auch eine Erfassung der Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher ist nach wie vor erforderlich.

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