Rückkehr zum allgemeinen Besucherverkehr im Rathaus Großenhain

Im Zuge der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die am 3. April in Kraft trat, öffnet das Rathaus Großenhain wieder für den regulären Besucherverkehr, unter Beachtung der empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln. Ab dem 4. April gelten damit wieder die gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten:

Montag

09:00 – 12:00 Uhr,

Großenhain-Information auch 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeit

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

Ab Mai: jeden ersten Samstag im Monat
(Großenhain-Information und Einwohnermeldeamt)

09:00 – 12:00 Uhr

Am Mittwoch erreichen Bürgerinnen und Bürger die Großenhain-Information von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (03522 304-0) und per E-Mail (stadtverwaltung@grossenhain.de).
 
Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften für die Oberbürgermeisterwahl im Juni ist bis zum 7. April, 18:00 Uhr, möglich. Das Einwohnermeldeamt ist an diesem Tag deshalb bis 18:00 Uhr geöffnet.
 
Anmeldungen von Flüchtlingen aus der Ukraine im Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain erfolgen montags von 13:30 bis 16:00 Uhr und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr - nur nach telefonischer Anmeldung, um Wartezeiten zu reduzieren. Die Stadtverwaltung bittet dafür um eine vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung durch die privaten Wohnungsanbieter/Helfer unter 03522 304-144.
 
Alle Rathaus-Besucher müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Gebäudes und während des Aufenthaltes tragen. In Bereichen mit Besucherverkehr (Eingangs- und Wartebereiche, Treppenhaus, öffentliche Toiletten, Fahrstuhl etc.) gibt es zusätzliche Hygienevorkehrungen. Besucher werden außerdem gebeten, auf die Abstandsregeln zu achten und Warteschlangen zu vermeiden.

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