Schließung des Rathauses für den allgemeinen Besucherverkehr wird bis 31. Januar verlängert

Das Foto zeigt eine Außenaufnahme des heutigen dreigeschossigen Rathauses von Großenhain. Man sieht viele Fenster und den Rathausturm.
Foto: Steffen Peschel

In Anlehnung an die geplante neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verlängert sich die Schließung des Rathauses Großenhain für den allgemeinen Besucherverkehr bis voraussichtlich 31. Januar 2021.

In Anlehnung an die geplante neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verlängert sich die Schließung des Rathauses Großenhain für den allgemeinen Besucherverkehr bis voraussichtlich 31. Januar 2021. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Großenhain-Information und der Sachgebiete sind weiterhin telefonisch und elektronisch während der regulären Sprechzeiten erreichbar. Persönliche Termine mit den Mitarbeitern der Verwaltung sollten nur dann wahrgenommen werden, wenn diese unaufschiebbar sind. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dafür zwingend erforderlich. Besucherinnen und Besucher werden zum Termin am Haupteingang des Rathauses durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Empfang genommen. Im gesamten Rathaus muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Auch eine Erfassung der Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher ist erforderlich.

Zuständigkeiten und Kontaktdaten sind unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Was erledige ich wo?“ aufgeführt. Gern helfen auch die Mitarbeiterinnen der Großenhain-Information (03522 304-0) dabei, den Kontakt zum gewünschten Ansprechpartner zu vermitteln.

Ab dem 11. Januar 2021 stehen die Mitarbeiter der Zabeltitz-Information für telefonische und elektronische Auskünfte wieder zur Verfügung. Die Öffnung des Einwohnermeldeamtes am ersten Samstag im Monat muss aus organisatorischen Gründen im Februar leider entfallen.

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