Verteilung Großenhainer Amtsblatt

Grafik: activ.verlag

Die Pandemie hat leider auch Auswirkungen auf die pünktliche Zustellung des Großenhainer Amtsblattes. Die Ausgaben aus dem November und Dezember konnten aufgrund von Personalausfällen nicht in gewohnter Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit - trotz großer Anstrengungen - zugestellt werden. Dafür bitten die Stadt und die Firma Bachmann Direktwerbung um Entschuldigung. Da die Situation absehbar keine Entspannung erfahren wird, ist es möglich, dass auch die Zustellungen im Januar und Februar beeinträchtigt sind.

Sollten Bürgerinnen und Bürger das Großenhainer Amtsblatt mehr als drei Tage nach der Veröffentlichung, nicht regelmäßig oder gar nicht erhalten, bittet die Stadtverwaltung darum, dies den Mitarbeiterinnen der Großenhain-Information (03522 304-0) oder der Reaktionsleitung unter (03522 304-102) unter Angabe des Empfängernamens und der Adresse mitzuteilen. Der beauftragte Zusteller wird darüber informiert, so dass die Zustellung danach wieder pünktlich und verlässlich erfolgen kann. Anonyme Reklamationen können leider nicht bearbeitet werden.

Das Großenhainer Amtsblatt erscheint monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch des Monats. Die Erscheinungstermine des Amtsblattes 2022 (Änderungen vorbehalten) können unter www.grossenhain.de in der Rubrik „Großenhainer Amtsblatt“ abgerufen werden.

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