Amtsblatt des Landkreises Meißen
Mit der Ausgabe 1/2026 des Amtsblattes des Landkreises Meißen ändert sich die Verteilung. Die gedruckte Ausgabe liegt ab sofort an allen Standorten des Landratsamtes Meißen sowie in den Rathäusern und Gemeindeverwaltungen zur Abholung bereit. Eine Zustellung in die Briefkästen wird nicht mehr erfolgen.
In elektronischer Form ist das Amtsblatt in gewohnter Weise auf der Website des Landkreises Meißen abrufbar: https://www.kreis-meissen.de/Amtsblätter. Mit dem neuen Jahr wird sich auch der Erscheinungstag ändern: zukünftig wird dies der zweite Donnerstag im Monat sein.
Wer die Erscheinungstermine nicht im Blick behalten möchte, kann sich zu einem E-Mail-Verteiler anmelden. Zum jeweiligen Erscheinungstermin erhalten Abonnentinnen und Abonnenten dann eine Nachricht mit dem Link zur aktuellen Ausgabe. Die Anmeldung dafür ist unkompliziert: Per E-Mail an presse@kreis-meissen.de kann man sich mit einer kurzen Zustimmung oder Bitte um Aufnahme in den Verteiler zum Versand registrieren.
Hintergrund der Veränderung sind finanzielle Aspekte: Durch die wegfallende Verteilung und eine verringerte Auflagenhöhe werden Einsparungen generiert. Diese sind aufgrund der angespannten finanziellen Situation des Landkreises Meißen dringend notwendig, so die Landkreisverwaltung.
[Quelle: Pressestelle des Landratsamtes Meißen]
Hinweis der Stadt Großenhain
In Großenhain können gedruckte Exemplare des Landkreis Amtsblattes in der Großenhain-Information im Rathaus und der Zabeltitz-Information im Palais kostenfrei abgeholt werden. Das Großenhainer Amtsblatt erhalten Sie auch weiterhin am letzten Mittwoch des Monats als Briefkastenzustellung.