Friedensrichter gesucht
Die Stadt Großenhain sucht für die nächste Wahlperiode (2027-2031) eine Friedensrichterin/einen Friedensrichter sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter für den Schiedsstellenbezirk der Stadt Großenhain. Die Wahlperiode des amtierenden Friedensrichters und dessen Stellvertreters im Schiedsstellenbezirk Großenhain läuft am 31. Dezember 2026 ab.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein. Die Friedensrichterin/der Friedensrichter sowie die Stellvertreterin/der Stellvertreter werden für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und danach vom Amtsgericht berufen und vereidigt.
Die Aufgabe der Friedensrichterin/des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung. Informationen zu den Aufgaben als Friedensrichter finden Sie auch unter www.schiedsamt.de. Die Amtsinhaberin/der Amtsinhaber erhält für die Ausübung des Ehrenamtes eine monatliche Entschädigungspauschale. Weiter werden von der Stadt die notwendigen Reisekosten im Zusammenhang mit der Amtsausübung und die Kosten für eine angemessene Aus- und Fortbildung übernommen.
Nähere Auskünfte über dieses Ehrenamt, auch über die Ausschlussgründe für eine Bewerbung, erhalten interessierte Einwohner im Geschäftsbereich Stadtkultur und Ordnung, Frau Stübner, Telefon: 03522 304-133 oder per E-Mail an: pstuebner[at]stadt.grossenhain.de.
Bewerbungen sind schriftlich bis 15. Juni 2026 bei der Stadtverwaltung Großenhain, Geschäftsbereich Stadtkultur und Ordnung, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain einzureichen.