Landkreis Meißen erlässt Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern

Das Foto zeigt einen Pegelmesser im Elligastbach bei Stroga. Die Wassertiefe beträgt nur 12 Zentimeter.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain/MP

Aufgrund der hohen Temperaturen und Trockenheit in den zurückliegenden zwei Wochen und trotz des aktuellen Niederschlags hat der Landkreis Meißen am gestrigen Tage eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Die Allgemeinverfügung kann auf der Website des Landkreises Meißen (www.kreis-meissen.de) unter Bekanntmachungen eingesehen werden.

Nach der Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) mittels Pumpenvorrichtungen untersagt. Sämtliche Anlagen, die zur technischen oder mechanischen Wasserentnahme geeignet sind (Pumpen, Schläuche, …), sind aus den Gewässern und Uferbereichen zu entfernen. Die Allgemeinverfügung tritt am heutigen 1. Juli 2026 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich im Gewässersystem des Landkreises sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Aufgrund der Niedrigwasserstände besteht die Gefahr, dass der Wasserhaushalt nachteilig gestört wird. Die ohnehin bereits belastete Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und die notwendige natürliche Selbstreinigung würden ohne Beschränkung absehbar weiter verschlechtert.

[Quelle: Pressestelle Landkreis Meißen]

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