Röderabschlag
Um den Uferbereich der Großen Röder innerstädtisch intensiv zu nutzen, wurden in der Vergangenheit Uferbefestigungen unterschiedlichster Bauart und Brücken errichtet. Für die Unterhaltung der rechtmäßig errichteten, baulichen Anlagen in, an, über und unter Gewässern ist der Eigentümer verantwortlich. Als Eigentümer zählt derjenige, dessen Grundstück die bauliche Anlage schützt. Sind die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen geplant, ist eine wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Meißen einzuholen.
Die Stadt Großenhain plant ab Montag, 19. Oktober 2026, die Durchführung eines Röderabschlages, welcher etwa zwei Wochen andauern wird. Alle Anlieger der Großen Röder werden gebeten, diesen Zeitraum für die Beseitigung von Müll und Unrat aus der Großen Röder zu nutzen. Es wird darum gebeten, den Müll selbstständig zu entsorgen oder gesammelt auf dem Stadtbauhof nach vorheriger Rücksprache abzugeben. Alle Anlieger, die in dieser Zeit bauliche Maßnahmen an Ufermauern oder anderen Anlagen in, an, über und unter der Großen Röder durchführen wollen, müssen dies vorab mit dem Landratsamt Meißen, insbesondere mit der Unteren Wasserbehörde, abstimmen. Für den Zeitraum des Röderabschlages wird am Teilungswehr in Kalkreuth der Wasserstand der Großen Röder deutlich abgesenkt.
Alle Unterlieger haben ab der Wassersenkung die Möglichkeit zur Unterhaltung der Anlagen an der Großen Röder. Ein Mindestwasserabfluss in der Großen Röder wird während des Maßnahmenzeitraumes gewährleistet.
Kontakt für Fragen:
Stadtverwaltung Großenhain
Geschäftsbereich Bau/Bauverwaltung
Mandy Gerber
E-Mail: MGerber[at]stadt.grossenhain.de
Telefon: 03522 304-260