Wahlhelfer gesucht

Das Foto zeigt einen beliebigen Wahlzettel. Zu sehen sind die Felder für eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Am Sonntag, 09. Juni 2024, finden die Europa- und Kommunalwahlen sowie am Sonntag, 01. September 2024, die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag statt.  Wesentliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sind engagierte ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die durch ihre Tätigkeit in den Wahllokalen oder in einem der vier Briefwahlvorstände einen fundamentalen und wertvollen Beitrag für die Demokratie leisten. Für die Besetzung dieser Wahlvorstände, die neben dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter aus bis zu sieben Beisitzern bestehen, werden freiwillige Helfer gesucht.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigen keine besonderen Vorkenntnisse. Jeder Wahlberechtigte kann sich als Wahlhelferin und -helfer melden. Das Engagement wird mit einer Aufwandsentschädigung, dem so genannten Erfrischungsgeld, in Abhängigkeit von der Funktion im Wahlvorstand vergütet.

Mitglieder eines (Brief-)Wahlvorstandes erhalten in ihrer Funktion als Wahlvorsteher als Vorsitzender 100,00 Euro,  als Stellvertreter des Wahlvorstehers 80,00 Euro, als Schriftführer 60,00 Euro und als Beisitzer 50,00 Euro.

Die Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreter werden durch die Wahlleitung bereits einige Wochen vor der Wahl auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die übrigen Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahllokales vom Wahlvorsteher eine Einweisung in ihre Aufgaben.

Für eine Ernennung als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher sollten Sie bereits Vorkenntnisse mindestens als Beisitzer gesammelt haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte:

Jede helfende Hand ist wichtig.

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