Willkommen bei Ihrem Einwohnermeldeamt

Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder Reisepass? Sie sind neu nach Großenhain gezogen, sind in der Stadt umgezogen oder ziehen weg? Dann führt Sie Ihr Weg zum Einwohnermeldeamt. Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Paß- und Meldewesen zusammengestellt.

Online-Terminvergabe beim Einwohnermeldeamt

Beispielbild eines Terminkalenders
Fotolia © a_korn

Nutzen Sie einfach und bequem die online-Kalenderfunktion, um einen Termin im Einwohnermeldeamt der Stadt zu vereinbaren.

Sie können hierbei bis zu zwei Wochen im Voraus einen Termin beantragen und sich damit unnötige Wartezeiten ersparen. Auch eine Stornierung ist bis zu 24 Stunden vorher online möglich.

Außer der online-Terminvergabe wird auch eine telefonische Terminabstimmung unter 03522 304-142/-143/-144 angeboten. Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldesamtes bei Fragen rund um das Pass- und Meldewesen zur Verfügung.

Wissenswertes

Was können wir für Sie tun?

An- und Ummeldungen von Wohnungen

Meldebestätigungen und Bescheinigungen

Pass- und Ausweisangelegenheiten

Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte (Beantragung) je 13,- Euro

Beglaubigungen

An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen

Sie sind gestzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung anzumelden. Tun Sie dies nicht, drohen Bußgelder bis zu 1.000,00 Euro. Wenn Sie Ihrer Meldepflicht jedoch nachkommen, bringt  Ihnen dies viele Vorteile. Mehr Informationen finden Sie im Informationsflyer des Sächsischen Staatsministeriums des Innern.

 

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt folgendes mit:

 

An- und Ummeldung:
Wohnungsgeberbestätigung*

 

Abmeldung in das Ausland:
Wohnungsgeberbestätigung*

 

Abmeldung einer Nebenwohnung:
Wohnungsgeberbestätigung*

 

(* Dieses Formular können Sie hier herunterladen.)

Informationen zum Bundespersonalausweis

Gültigkeit: 10 Jahre / 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

Gebühr: 37,00 Euro/ 22,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein aktuelles Lichtbild biometrietauglich
  • bisheriger Personalausweis
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
Informationen zum vorläufigen Bundespersonalausweis

Gültigkeit: 3 Monate

Gebühr: 10,- Euro

Gleichzeitig ist der endgültige Bundespersonalausweis zu beantragen, sofern kein gültiger Pass vorliegt.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein aktuelles Lichtbild biometrietauglich
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • bisheriger Personalausweis
Informationen zum Reisepass

Seit dem 1. März 2017 wird der neue Reisepass ausgegeben. Alle aktuellen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des jeweiligen, auf der Passkarte angegebenen Gültigkeitsdatums. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kann diesen daher ohne Einschränkungen weiternutzen.

Gültigkeit: 10 Jahre/ 6 Jahre bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragsstellung

Gebühren: 60,- Euro/ 37,50 Euro bei Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres bei Antragsstellung,
Reisepass mit 48 Seiten: 82,00 Euro

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • ein aktuelles Lichtbild (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
  • Personalausweis oder bisheriger Reisepass
  • Geburts- oder Eheurkunde

Personen unter 18 Jahren (zum Zeitpunkt der Antragstellung):

  • Zustimmung der Eltern bzw. des Vormundes durch Unterschrift auf dem Antrag

Ein Eintrag der Kinder bis 16 Jahre ist nicht mehr möglich.

Informationen zum Kinderreisepass

Gültigkeit: 1 Jahr, Verlängerung für 1 Jahr möglich, maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Gebühren: 13,- Euro, Verlängerung 6,- Euro

Antragstellung durch die personensorgeberechtigten Eltern (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses bei Kindern aus geschiedenen Ehen) oder alleinige Sorgerechtserklärung bei ledigen Elternteilen

 

Folgendes ist zu Beachten und erforderlich:

  • persönliches Erscheinen der Kinder
  • 1 aktuelles Lichtbild des Kindes (3,5 x 4,5 cm) biometrietauglich
  • Geburtsurkunde des Kindes
Beglaubigungen

Von Behörden ausgestellte Urkunden und Zeugnisse werden gebührenpflichtig beglaubigt. Ebenso werden Unterschriftsbeglaubigungen durchgeführt.

Es dürfen keine standesamtlichen Urkunden und Urkunden in Grundstücksangelegenheiten beglaubigt werden.

Familienpass

Sie haben mehr als zwei Kinder oder sind Alleinerziehend mit zwei Kindern? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Der Familienpass wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser. Familien aus Großenhain erhalten den Familienpass im Einwohnermeldeamt.

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Sie benötigen ein Führungszeugnis für die Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder zur Aufnahme eines Gewerbes? Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Fomulare

Fomulare, die Sie eventuell für Ihr Anliegen im Einwohnermedeamt benötigen, finden Sie hier.

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