Das Stadtwappen

Grafik Stadtwappen Großenhain
Grafik: Stadtverwaltung

Das Wappen gehört wie die Flagge zu den Hoheitszeichen der Stadt Großenhain.

In einem goldenen Feld (Schild) befindet sich der nach rechts zum Streit aufgerichtete markgräflich schwarze Löwe mit roter Bewehrung (Krallen, Zunge). Den Farben der Markgrafschaft Meißen entsprechend (schwarz/gelb) ist die Helmdecke schwarz mit gelbem Futter. Der blankeiserne Kübelhelm (silber) hat als Helmzier eine rotbraune Sprossenleiter mit naturfarbenem Pfauenbusch und seinen darin schillernden Spiegeln.

Nutzungsbedingungen

Jede Verwendung des Wappens bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt Großenhain. Der Antrag zur Nutzung (mit Angaben zur Art und Dauer der geplanten Nutzung) ist schriftlich an den Oberbürgermeister, Stadtverwaltung Großenhain, Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain zu richten. Bei einem Einsatz der Hoheitszeichen für gewerbliche Zwecke wird ein Entgelt nach Verwaltungskostensatzung erhoben. Eine Nutzung des Wappens ohne schriftliche Genehmigung der Stadt Großenhain ist nicht gestattet.

Weitere Informationen zur Nutzung des Wappens erhalten Sie in der nachfolgenden Richtlinie.

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