Ukraine-Krise

Das Foto zeigt drei Hände, die sich auf der Fahne der Europäischen Union berühren.
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Viele Menschen wollen den Kriegsopfern und Geflüchteten aus der Ukraine helfen. Damit diese Hilfe bestmöglich gelingen kann, ist es wichtig, diese zu organisieren und zu koordinieren. Nachfolgend stellen wir Ihnen Informationen zur Verfügung, die dazu beitragen sollen.

 

Stand: 04.04.2022, 09:30 Uhr

Informationen von A bis Z

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland beantwortet der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unter https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine. Die Informationen werden auch in Ukrainisch zur Verfügung gestellt.

 

Das Sächsische Sozialministerium bietet unter https://www.sms.sachsen.de/ukraine-hilfe.html Informationen für Flüchtlinge und Helfer, dazu gehören Hinweise zu Rechtsvorschriften, zur Gesundheitsversorgung, zur Unterbringung uvm. Zudem besteht die Möglichkeit, über eine Kontaktplattform nach Angehörigen zu suchen. Die Internetseite ist zunächst in deutscher Sprache verfasst und soll schnellstmöglich auch in ukrainische Sprache übersetzt werden. Alle Informationen werden permanent aktualisiert und ergänzt.

Geld- und Sachspenden

Geldspenden nehmen u. a. die großen Hilfsorganisationen entgegen wie zum Beispiel (Auszug):

die Aktion Deutschland

das Deutsche Rote Kreuz

die Diakonie Katastrophenhilfe

die Johanniter

der Malteser Hilfsdienst e. V.

 

 

Sachspenden

Bitte fragen Sie bei den Hilfsorganisationen und Initiativen im Vorfeld an, welche Dinge konkret gebraucht werden, da sich der Bedarf täglich ändert und die Lagerkapazitäten schnell erschöpft sein können. Die Mitarbeiter wissen aufgrund Ihrer Erfahrungen am besten, wie den Menschen geholfen werden kann und können abschätzen, wie die Sachspenden zu lagern, zu sortieren und in die Region zu transportieren sind. Aktuell werden u. a. benötigt:

 

Medikamente: Schmerzmittel, Ibuprofen, Paracetamol, Durchfallmittel, Bandagen, Verbandsmaterial steril und unsteril/elastisch, Infusionstropfen, Katheter, Dekompressionsnadeln, Insulinspritzen, Einwegspritzen, blutdrucksenkende Medikamente, Antibiotika, Antipyretika, Beruhigungsmittel, Blutstiller, Noradrenalin, Novocain, chirurgische Instrumente, Desinfektionsmittel, Alkoholtücher, Einmalhandschuhe, Heparin-Spritzen, Betadine, Infusionslösungen,
Ultraschallgeräte, Thermodecken ...

 

Nahrungsmittel: Babynahrung wie Trockenmilch oder Brei, Wasser, Konserven mit Öffner, Trockenfrüchte, Nüsse, Nudeln, Instant-Cerealien, Kaffee, Tee, Energiemittel, Zucker, Energieriegel, weitere unverderbliche Lebensmittel, Einweggeschirr ...

 

Sonstiges: Windeln, Umzugskartons, Powerbänke, Batterien, Taschenlampen, kleine/große Wärmespardecken, Schlafsäcke, Decken und Kopfkissen, Körperpflegeprodukte wie Hygieneprodukte (Tampons und Binden) und Artikel zur Körperpflege wie Zahnbürsten, Zahnpasta, Shampoo oder Seife ...

 

Kleiderspenden: Die Deutsche Kleiderstiftung organisiert seit vielen Jahren humanitäre Hilfstransporte: www.kleiderstiftung.de/hilfe-fuer-die-ukraine.

Bitte geben Sie keine untragbaren Altkleider oder andere kaputte und ausrangierte Sachen und Möbel ab.

 

Großenhain:

Sachspenden in Großenhain nimmt die Migrationsberatung der Diakonie Meißen gGmbH entgegen. Um eine Kontaktaufnahme im Vorfeld unter 03522 308 99-08 oder per Mail an migration.mbe@diakonie-meissen.de wird gebeten.

 

Auch private Initiativen wie der Stroga-Festival e. V. sammeln aktuell Sach- und Geldspenden.

 

Momentan ist nicht geplant, dass die Stadt Großenhain ein Spendenkonto einrichtet, da bereits viele Hilfsorganisationen und Initiativen zu Spenden aufrufen, die sicherstellen können, dass die Mittel ganz sicher dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Hilfsangebote

Hilfsangebote in Sachsen

Viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich für die Ankommenden engagieren. Dazu können ab sofort alle Hilfsangebote auf folgendem Portal angemeldet werden: https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine.

 

Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen wie z. B. die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht. Das »Hilfeleistungsportal Ukraine« ergänzt die schon vielfach entstandenen privaten oder auch kommunalen Initiativen. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin an bestehende Hilfsorganisationen wenden.

Hilfsangebote im Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen koordiniert das Landratsamt Hilfs- und Unterstützungsangebote. Informationen im Einzelnen finden Sie unter:

https://www.kreis-meissen.org/20083.html

Hilfsangebote in Großenhain

In Großenhain gibt es private Hilfsinitiativen, die Sie den Sozialen Medien oder der örtlichen Presse entnehmen können - bspw.:

Stroga-Festival e. V.

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(Kein Anspruch auf Vollständigkeit!)

Informationen für Wohnungsanbieter

Wohnungseigentümer, die Angebote für ukrainische Flüchtlingen unterbreiten wollen, informieren sich bitte auf der Internetseite des Landkreises Meißen über die Rahmenbedingungen. Unter https://www.kreis-meissen.org/20083.html#Unterstützungsangebote finden Sie dazu Hinweise und ein Formular zum Ausfüllen, in dem das Wohnungsangebot beschrieben werden kann. Die erleichtert die Prüfung und die zeitnahe Bearbeitung des Angebotes.

Wer Flüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen hat, informiert darüber bitte das Ausländeramt des Landkreises Meißen über folgende Kontakte:
Telefon: 03521 725-1717 oder per E-Mail: auslaenderamt@kreis-meissen.de

 

Bitte teilen Sie dabei die Personendaten der Aufgenommenen sowie die Anschrift und Kontaktdaten der Aufnehmenden mit.

 

Zudem wird darum gebeten, dass sich diese Flüchtlinge beim Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain anmelden. Notwendig ist dies, um eine Anschrift zur Verfügung zu haben, an welche auch Informationen zum Aufenthaltsrecht übermittelt werden können.

 

Anmeldungen von Flüchtlingen aus der Ukraine im Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain erfolgen montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um die Anmeldungen bestmöglich zu gestalten und Wartezeiten zu reduzieren, bittet die Stadtverwaltung um eine vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung durch die privaten Wohnungsanbieter/Helfer unter 03522 304-144.

Informationen - mehrsprachig

Eine Reihe von Anbietern bieten ukrainische Websiteinhalte und mehrsprachige Informationen an. Dazu gehören u. a.:

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

 

Das Handbook Germany, eine mehrsprachige Informationsplattform für geflüchtete Menschen und Zugewanderte in Deutschland:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/de.html

 

Erstorientierungshilfe für Kriegsvertriebene

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine Erstorientierungshilfe für Kriegsvertriebene aus der Ukraine herausgegeben, der ins Ukrainische übersetzt und auf der Website zur Verfügung steht. Folgender Link https://www.ukrainehilfe.sachsen.de/download/sms-Erstorientierung_Broschuere-ukrainisch.pdf führt direkt zur Broschüre.

Corona-Pandemie

Diese Grafik zeigt vor Coronaviren eine Reihe von Fragezeichen. Daneben ist zu lesen: Wir infomieren Sie.
© Gerd Altmann/pixabay.com

Seit Ende des Jahres 2019 ist ein Ausbruch mit einem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in China bekannt, der in der Region Wuhan zuerst beobachtet wurde. Seitdem hat sich das Virus in vielen Ländern weltweit als Pandemie verbreitet.

Beruhend auf dem Pandemiegeschehen können sich Situationen sowie rechtliche Maßgaben kurzfristig ändern.

Nachfolgend stellen wir Ihnen relevante und wichtige Informationen möglichst zeitnah zur Verfügung.

Bei Fragen können Sie sich gern an die Mitarbeiterinnen der Großenhain-Information im Rathaus unter Telefon: 03522 304-0 wenden. Diese können Ihnen bei Bedarf weitere sachkundige Ansprechpartner vermitteln.

Stand: 26.04.2022, 08:50 Uhr

Letzte(s) Update(s):

    1. Allgemeinverfügungen/ Rechtsverordnungen

Gesundheitsamt des Landkreises Meißen

Mit dem Start des Monats April geht die Corona-Hotline des Landratsamtes Meißen außer Betrieb. Fragen rund um das Thema Corona können weiterhin per E-Mail gesandt werden an: corona@kreis-meissen.de.

Die Ansprechpartner zu den unterschiedlichen Themengebieten des Gesundheitsamtes sind mit Telefonnummern auf der Website des Landkreises unter folgenden Link zu finden: www.kreis-meissen.org/83.html.

Eine weitere Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Corona zu stellen, ist die Hotline des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales unter Telefon 0800 1000 214.

Zentrale Corona-Hotline

Bei Fragen zum Coronavirus in Sachsen können Sie sich an die zentrale Corona-Hotline wenden:

Telefon: 0800 100 0214

  • Fragen zur Corona-Schutz-Verordnung sowie zur Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen: Montag bis Sonntag 8 bis 18 Uhr
    (außer Feiertage)
  • Fragen zu weiteren Themen: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr (außer Feiertage)

 

HINWEIS: Bitte schauen in den umfangreichen FAQs auf der Corona-Website des Freistaates, ob Sie dort bereits eine Antwort auf Ihre Frage finden.

Informationen der Stadtverwaltung Großenhain von A bis Z

Allgemeinverfügungen/ Rechtsverordnungen

Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Regelungen, die als Amtliche Bekanntmachungen auf der Internetseite des Freistaates Sachsen unter https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html und auf der Seite des Landkreises Meißen unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html veröffentlicht werden.

Allgemeine Informationen und Beratungsangebote

BIWAPP-Meldungen für den Landkreis Meißen

BIWAPP ist die kostenlose Smartphone-App zur Warnung und Information der Bevölkerung. Aktuelle Informationen für den Landkreis Meißen können Sie hier nachlesen oder die App direkt aus dem Google Play-Store oder dem App Store auf Ihrem Smartphone installieren.

 

 

 

Informationsangebote zum Corona-Virus

Internetpräsenz des Landkreises Meißen

Hier erhalten Sie aktuelle Medieninformationen zur Situation im Freistaat Sachsen und dem Landkreis Meißen. Der Landkreis veröffentlicht auf seiner Internetseite auch Allgemeinverfügungen im Bezug auf die Corona-Krise.

 

Kontakt zum Gesundheitsamt des Landkreises Meißen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen beantwortet Fragen zum Thema Corona-Virus ab sofort unter folgender Hotline:

 

03521 7253435

 

Die Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 8 bis 15 Uhr

Dienstag: 8 bis 18 Uhr

Freitag: 8 bis 12 Uhr

Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihren Fragen auch per E-Mail an das Gesundheitsamt wenden: corona@kreis-meissen.de

 

 

http://www.kreis-meissen.org/

 

 

 

Webpräsenz des Gesundheitsamtes:

http://www.kreis-meissen.org/15946.html

 

Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt informiert über die aktuelle Lage im Freistaat Sachsen, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und bietet eine Reihe von weiterführenden Informationsmöglichkeiten an, so auch eine kostenfreie Hotline:

 

Hotline (kostenlos):

0800 – 1000 214

https://www.coronavirus.sachsen.de/

 

 

Internetpräsenz des Robert Koch Instituts (RKI)

 

Das RKI stellt auf seiner Seite Antworten zu häufigen Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zur Verfügung.

https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

[Quelle: u.a. Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Landratsamt Meißen, erstellt: 27.02.2020, aktualisiert: 25.03.2020]

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens

Die Sächsische Staatsregierung stellt auf Ihrer Internetseite wichtige Frage und Antworten in einer FAQ-Liste zusammen.

Diese Liste wird ständig aktualisiert.

 

ZUR FAQ-LISTE...

Coronafälle im Landkreis Meißen und der Stadt Großenhain

 

Der Landkreis Meißen veröffentlicht die Coronavirus-Statistiken als Tagesmeldungen unter: http://www.kreis-meissen.org/16190.html (in der Randspalten als Download). Bitte beachten Sie die dazugehörigen Hinweise.

 

Corona-Schutzimpfung

Impfen ist mit (Impfpunkte/Impfzentren) und ohne (Sonderimpfaktionen) Termin möglich. Es werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (im Rahmen der Abstandszeiten und Zulassungen) durchgeführt. In der Regel stehen Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und von Johnson & Johnson zur Verfügung.

 

Die vom DRK Sachsen organisierten Impfaktionen finden in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), die die Impfärzte/das medinzinische Personal stellt, sowie Teams der Hilfsorganisationen von Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter Unfallhilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD) statt.

 

Eine Übersicht aller Impfpunkte finden Sie unter: https://drksachsen.de/impfaktionen/impfpunkte.html.

 

Für die Impfpunkte wird ein Terminbuchungssystem angeboten: https://sachsen.impfterminvergabe.de.

 

Termine sind nur über dieses Portal zu buchen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich!

 

Eine Übersicht über die Impfpunkt ein Großenhain finden Sie auf der Startseite www.grossenhain.de.

 

[Quelle: https://drksachsen.de/impfaktionen.html]

Hinweise zur Coronaschutzimpfung

Informationen rund um das Thema "Impfen" erhalten Sie unter https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html#a-8458.

 

(Quelle: www.coronavirus.sachsen.de)

Antworten zur COVID 19-Impfung erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html und unter https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-coronaschutzimpfung-9336.html .

 

Sachsen krempelt die Ärmel hoch - Animationsfilm des SMS

Corona Warn-App

Corona Warn-App

Die Corona-Warn-App steht seit dem 16. Juni zum kostenlosen Download im App Store von Apple bzw. im Google Play Store zur Verfügung. Die App hilft, Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und effektiv zu unterbrechen. Wenn jeder und jede Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert wird, kann sie oder er schnell reagieren und sich und andere schützen. Die Familie, Freunde und das gesamte Umfeld. Die App ist ein wichtiger Beitrag, um die Covid19 Pandemie zu begrenzen. Die App ist kein Allheilmittel. Weiterhin bleiben Abstandhalten, Einhalten der Hygieneregeln und das Tragen der Alltagsmasken die wichtigsten Säulen der Pandemiebekämpfung.

 

Die Corona-Warn-App nutzt die Bluetooth-Low-Energy-Technik, um den Abstand und die Begegnungsdauer zwischen Personen zu messen, die die App installiert haben. Die Mobilgeräte „merken“ sich Begegnungen, wenn die vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien, insbesondere zu Abstand und Zeit, erfüllt sind. Dann tauschen die Geräte untereinander Zufallscodes aus. Werden Personen, die die App nutzen, positiv auf das Coronavirus getestet, können sie freiwillig andere Nutzer darüber informieren. Dann werden die Zufallscodes des Infizierten allen Personen zur Verfügung gestellt, die die Corona-Warn-App aktiv nutzen. Wenn die App installiert ist, prüft sie, ob die Nutzerin/der Nutzer Corona-positiv getestete Personen getroffen hat. Falls das der Fall ist, zeigt die App eine Warnung an. Absolute Transparenz, hohe IT-Sicherheit sowie umfassender Datenschutz und größtmögliche Barrierefreiheit sind wesentliche Merkmale der App. Der Bundesregierung ist es wichtig, dass alle Bürger wissen: Die Nutzung der App ist freiwillig.

 

Die „Corona-Warn-App“ ist ein Projekt im Auftrag der Bundesregierung und wird vom RKI herausgegeben. Basierend auf einer dezentralen Softwarearchitektur, haben Deutsche Telekom und SAP die Anwendung entwickelt. Die Fraunhofer-Gesellschaft und das Helmholtz-Zentrum CISPA standen den Unternehmen dabei zur Seite. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik waren von Beginn an an der Entwicklung der Corona-Warn-App beteiligt, sodass die Anwendung die notwendigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet. Erstmalig und in dieser Form auch einmalig war die breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Entwicklung dieser App. Im Sinne einer maximalen Transparenz wurden alle Bestandteile und Codes der App auf der OpenSource-Plattform github veröffentlicht. Darüber hinaus wurde die Community auch zur aktiven Gestaltung und Kritik an den Entwürfen eingeladen. Insgesamt gab es hier bereits knapp eine halbe Million Views.

 

Informationen und die Links zur App erhalten Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

 

(Quelle: Bundesregierung)

Coronatests

Coronatests

Informationen zu aktuellen Testangeboten in Großenhain finden Sie auf der Startseite www.grossenhain.de.

 

 

Weitere Testmöglichkeiten im Landkreis Meißen

Eine ständig aktualisierte Übersicht über Einrichtungen, die im Landkreis Meißen kostenlose Schnelltestmöglichkeiten anbieten, finden Interessierte auf der Website des Landratsamtes unter: http://www.kreis-meissen.org/15946.html.

Einzelhandel/Gewerbe/Gastronomie/Wochenmarkt

Informationen der Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung

Bei Fragen können Sie sich gern an Herrn Tom Quenstedt, Wirtschaftsförderer der Stadt Großenhain, wenden:

 

Stadtverwaltung Großenhain
Wirtschaftsförderung
Tom Quenstedt
Tel.: 03522 304-123
E-Mail: wirtschaft@stadt.grossenhain.de

 

"Großenhainer Zehner" wird zum Stadtgutschein

Man sieht eine bronzefarbene Münze. Darauf erkennt man das Kulturschloss.
Foto: Stadtverwaltung Großenhain

Viele Großenhainer fragen sich aktuell, was sie zu Ostern verschenken sollen. Des Weiteren erreichen den Citymanager regelmäßig Anrufe, wie man von einzelnen Händlern und Dienstleistern, trotz geschlossener Geschäfte, Gutscheine erhalten kann. In dieser aktuell schweren Zeit hat sich die Fördergemeinschaft „Großenhain aktiv“ e.V. Gedanken gemacht, wie sie den Händlern und Kunden helfen kann. Dabei ist folgende Idee entstanden:

 

Der Großenhainer Zehner soll als „Stadtgutschein“ aufgebaut werden. Dieser ist dann nicht nur in Mitgliedsgeschäften, sondern auch in allen anderen Geschäften, die sich beteiligen, einlösbar. Jeder Kunde, der noch Ostergeschenke sucht, kann einen „Gutschein“ in Form des GRH-Zehners verschenken. Die Aktion ist vorerst zeitlich bis zum März 2021 befristet.

 

Zum Großenhainer Zehner finden Sie weitere Informationen unter: https://einkaufen-in-grossenhain.de/der-grossenhainer-zehner-eine-regionale-besonderheit/

 

Der "Großenhainer Zehner" ist aktuell in folgenden Geschäften erhältlich:

 

  • Schuhmacher Peter Söhnel, Dresdner Str. 23

 

  • Zoohandlung Peter Proschwitz, Dresdner Str. 6

 

  • Naumann Post-Lotto-Schreibwaren, Berliner Straße 11

 

Freizeit, Kultur und Spielplätze

Veranstaltungen

Bitte informieren Sie sich in der Tagespresse und auf den Internetseiten der Veranstalter über die jeweiligen Angebote und Zutrittsmodalitäten.

Hilfsangebote

Großenhainer Tafel geöffnet

Die Großenhainer Tafel bietet Bedürftigen, u.a. auch Empfängern von Kurzarbeiter-Geld, Lebensmittel zur Abholung an.

Die Ausgabe erfolgt zu folgenden Zeiten im Gelände Auenstraße 15 in Großenhain:

 

mittwochs von 11:00 bis 12:00 Uhr und freitags von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

 

Hinweis:
Es müssen sämtliche Hygienehinweise der öffentlichen Stellen sowie die Aushänge der Tafel Großenhain beachtet und eingehalten werden, dazu zählen insbesondere ein Mindestabstand von 1,50 bis 2,00 Meter, nur eine Person pro Haushalt in der Lebensmittelausgabe und das Befolgen aller Anweisungen des Personals, um der besonderen Situation gerecht zu werden.

Andere Hilfsangebote

Angesichts der aktuellen Krise wachsen auch Hilfsbereitschaft und Solidarität in der Bevölkerung. Menschen, die Ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen unterstützen möchten, bspw. bei der Erledigung von Einkäufen und Besorgungen, finden nachfolgend Angebote, die diese Hilfsleistungen koordinieren und unterstützen:

Auswahl:

Lokale Angebote
  • Begegnungsstätte der Stadtverwaltung Großenhain

   Unterstützungsangebote für alleinstehende Seniorinnen und Senioren

   Telefon: 03522-38182 - täglich 9-11 Uhr

 

  • Kirchspiel Großenhainer Land „❤️ zählt!“

    Das Netzwerk „❤️ zählt!“ bietet an, für Sie einzukaufen - kostenfrei.

    Telefon: 0177 - 566 82 57

Überregionale Angebote

 

 

 

Information der Stadtverwaltung - Besucherverkehr, Ansprechpartner

Rückkehr zum allgemeinen Besucherverkehr im Rathaus Großenhain

Im Zuge der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 3. April in Kraft trat, öffnet das Rathaus Großenhain wieder für den regulären Besucherverkehr, unter Beachtung der empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln. Ab dem 4. April gelten damit wieder die gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten:

Montag

09:00 – 12:00 Uhr, Großenhain-Information auch 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch

keine Sprechzeit

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Freitag

09:00 – 12:00 Uhr

Ab Mai: jeden ersten Samstag im Monat (Großenhain-Information und Einwohnermeldeamt)

09:00 – 12:00 Uhr

Am Mittwoch erreichen Bürgerinnen und Bürger die Großenhain-Information von 09:00 bis 12:00 Uhr telefonisch (03522 304-0) und per E-Mail (stadtverwaltung@grossenhain.de).

 

Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften für die Oberbürgermeisterwahl im Juni ist bis zum 7. April, 18:00 Uhr, möglich. Das Einwohnermeldeamt ist an diesem Tag deshalb bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Anmeldungen von Flüchtlingen aus der Ukraine im Einwohnermeldeamt der Stadt Großenhain erfolgen montags von 13:30 bis 16:00 Uhr und mittwochs von 09:00 bis 12:00 Uhr - nur nach telefonischer Anmeldung, um Wartezeiten zu reduzieren. Die Stadtverwaltung bittet dafür um eine vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung durch die privaten Wohnungsanbieter/Helfer unter 03522 304-144.

 

Alle Rathaus-Besucher müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Gebäudes und während des Aufenthaltes tragen. In Bereichen mit Besucherverkehr (Eingangs- und Wartebereiche, Treppenhaus, öffentliche Toiletten, Fahrstuhl etc.) gibt es zusätzliche Hygienevorkehrungen. Besucher werden außerdem gebeten, auf die Abstandsregeln zu achten und Warteschlangen zu vermeiden.

Informationen zu den aktuellen Zutrittsregelungen im Rathaus erhalten Sie unter: https://www.grossenhain.de/, im Großenhainer Amtsblatt und in der Tagespresse.

Kindereinrichtungen und Schulen

Schul- und Kita-Coronaverordnung

Der Schul- und Kitabetrieb kehrt allmählich zur Normalität zurück. Das regelt die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung, die ab dem 19. März bis einschließlich 02. April 2022 gilt.

Aktuelle Informationen zu den Regelungen an Schulen und Kindertagesstätten in Sachsen finden Sie hier.

Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander

Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander

16_03_2020_Verhaltensempfehlungen der BZgA (1,6 MiB)

Was ist erlaubt und was ist verboten?

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Umgang mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung

Das Sächsiche Sozialministerium beantwortet auf seiner Internetseite Fragen rund um das Corona-Virus, die Allgemeinverfügungen und Corona-Schutz-Verordnungen.

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