Pressemitteilungen

Fotolia © m.schuckart

In diesem Bereich finden Sie interessante Presseinformationen der Stadtverwaltung Großenhain, aus dem städtischen Leben und der Region.

Sie möchten gern für Ihre journalistische Tätigkeit regelmäßig Informationen und Mitteilungen der Stadtverwaltung Großenhain erhalten?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Kontaktdaten per E-Mail in unserem Presseverteiler zu hinterlegen.

Solo-Frühjahrsputz im Corona-Jahr

Bereits 2020 konnte die Stadt auf Grund der geltenden Hygieneregeln der Corona-Schutzverordnung keinen gemeinsamen Frühjahrsputz mit den Großenhainerinnen und Großenhainern vor dem Osterfest organisieren. Mit Blick auf die aktuellen Inzidenzwerte ist dies leider auch in diesem Jahr nicht möglich.



Weiterlesen …

Corona-Situation im Landkreis Meißen

Im Landkreis Meißen gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 13.483 positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Von diesen befinden sich gegenwärtig 504 Personen in behördlich angeordneter Quarantäne. Gegenüber gestern sind 70 positiv getestete Personen hinzugekommen.

Weiterlesen …

Coronavirus: 7-Tage-Inzidenzwert überschritten

Gemäß der Vorgabe aus § 8f Abs. 1 Satz 2 Sächsische Corona-Schutzverordnung hat der Landkreis Meißen heute bekannt gegeben, dass der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Meißen mit Ablauf des 16. März 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde (siehe Bekanntmachung vom 16.03.2021 unter http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

 

 

Weiterlesen …

Museum Alte Lateinschule öffnet am 17. März wieder seine Pforten

Nach vier Monaten im Lockdown freut sich das Museumsteam darauf, endlich wieder Besucher empfangen zu können. Zum Neustart am 17. März gibt es gleich eine doppelte Premiere: die lange angekündigte Sonderausstellung „1954 – 1000 Jahre Großenhain“ sowie die neuen LED-Strahler im Erdgeschoss des Museums.

 

Weiterlesen …

Schnelltest-Möglichkeiten im Landkreis Meißen - Organisation und Aufbau der Infrastruktur laufen

Nach dem gegenwärtig vorliegenden Entwurf (Stand 4. März 2021) der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben Versicherte im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten Anspruch auf eine kostenlose Testung pro Woche – sogenannte Bürgertestung. Für die Durchführung dieser Testungen – damit sind ausdrücklich keine Testungen gemeint, zu denen Arbeitgeber im Zuge der neuen Verordnung verpflichtet sind – sollen die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig sein. Nähere Details sind bis zum jetzigen Zeitpunkt weder vom Bund noch vom Freistaat an die kommunale Ebene kommuniziert worden. Erst am Montag wird es wohl weitere Abstimmungen hierzu geben.

Weiterlesen …

powered by heitech.net